GDP Update 2023/2024

    

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GDP steht für "Gute Vertriebspraxis" (englisch: Good Distribution Practice). Man versteht darunter die Summe der Maßnahmen mit denen innerhalb der Vertriebskette sichergestellt wird, dass Arzneimittel bzw. Wirkstoffe während ihres Transports  und ihrer Lagerung die erforderliche Qualität, Sicherheit und  Wirksamkeit behalten. Die Einhaltung der GDP ist in vielen Ländern gesetzlich vorgeschrieben und wird von den zuständigen Behörden überwacht und durch Inspektionen überprüft.  Arzneimittel- und Wirkstoffhersteller müssen daher stets sicherstellen, dass ihre Prozesse den GDP-Anforderungen entsprechen. Aber auch alle in der Arzneimittellieferkette involvierten Dienstleister, wie z.B. Lager-, Transport- und Vertriebsunternehmen sowie Großhändler, müssen die für sie  relevanten GDP-Vorgaben einhalten.

In den letzten Monaten hat sich im GDP-Umfeld wieder viel  getan. Anknüpfend an den im vergangenen Jahr hier im GMP Journal erschienenen Artikel1 , fasst dieser Beitrag einige Highlights aus dem Jahr 2023 sowie dem ersten Quartal 2024 zusammen.

Regulatorische Entwicklungen in der EU

Nochmalige Verlängerung von GDP-Zertifikaten

Wie bereits im GDP Update 2022/2023 berichtet, haben die pandemiebedingten Einschränkungen und die damit verbundenen Schwierigkeiten bei der Durchführung von GDP-Inspektionen die Verlängerung bestehender Zertifikate notwendig gemacht. Bereits Anfang 2020 haben die Europäische Kommission, die Heads of Medicines Agencies (HMA) und die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) ein Frage-und-Antwort-Dokument zu den regulatorischen Erwartungen während der COVID-19-Pandemie entwickelt. Zunächst war vorgesehen, die Gültigkeit der GDP-Zertifikate bis Ende 2021 zu verlängern, ohne dass weitere Maßnahmen seitens des Zertifikatsinhabers erforderlich wurden. Mit befristeten Großhandelsgenehmigungen sollte analog verfahren werden. Dieser Zeitrahmen wurde in der Folge mehrmals angepasst.2

Obwohl die Inspektionen mittlerweile wieder ohne Einschränkungen vor Ort durchgeführt werden können, ist eine beträchtliche Anzahl von verschobenen Inspektionen nach wie vor offen. Im Dezember 2023 wurde bekannt, dass die Arbeitsgruppe der GMP-/GDP-Inspektoren beschlossen hat, die Gültigkeit von GDP- und GMP-Zertifikaten, die Ende 2023 ausgelaufen sind, bis 2024 oder bis zum Abschluss der nächsten Vor-Ort-Inspektion zu verlängern, je nachdem, was zuerst eintritt.3  Die Medicines and Healthcare products Regulatory Agency (MHRA), die Zulassungs- und Aufsichtsbehörde für Arzneimittel in Großbritannien, hat sich in Absprache mit den internationalen Partnern zu einem analogen Verfahren entschieden, wie am 11. Dezember 2023 im MHRA Inspectorate bekannt gegeben wurde.4

Stability Studies to Support Shipping/Distribution of Pharmaceuticals and Biopharmaceuticals - Live Online Training

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12/13 September 2024

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Grundsätzlich behalten sich die zuständigen Behörden das Recht vor, eine risikobasierte Überwachung der Standorte durch Inspektionen vor Ort oder aus der Ferne durchzuführen und je nach Ergebnis die GMP- und GDP-Zertifikate weiterhin auszustellen, zu entziehen oder einzuschränken.

EMA: Arbeitsplan der GMP/GDP Practice Inspectors Working Group

Die EMA hat Ende April 2023 den Jahresbericht 2022 der Arbeitsgruppe der GMP/GDP-Inspektoren (Annual report of the Good Manufacturing and Distribution Practice Inspectors Working Group 2022) vorgelegt. Außerdem wurde ein aktualisierter Arbeitsplan 2021-2023 (Work plan for the Good Manufacturing Practice / Good Distribution Practice Inspectors Working  Group 2021-2023) veröffentlicht.5      

Aus dem Jahresbericht sind folgende Aspekte mit Bezug zur  guten Vertriebspraxis zu nennen:

  • Unter dem Abschnitt "3. GMP and GDP inspections in  2022" wird darauf hingewiesen, dass die COVID-19-Pandemie und die damit verbundenen Reisebeschränkungen  und Hygienemaßnahmen erhebliche Auswirkungen auf  die Arbeit der GMP- und GDP-Inspektoren genommen  hat. Obwohl die Vor-Ort-Inspektionen nach Möglichkeit wieder aufgenommen wurden, gibt es nach wie vor Beeinträchtigungen.
  • Im Abschnitt "6. GMP and GDP guidance" wird auf die neuen Q&A-Dokumente, insbesondere diejenigen, die sich mit den Anforderungen und Änderungen im Zusammenhang mit der Anpassung des Tierarzneimittelrechts beschäftigen, referenziert.
  • Im Abschnitt "8. EudraGMDP database" wird die Verknüpfung von EudraGMDP mit dem Organisation Management Service (OMS) der EMA sowie die Ausweitung der Wholesale Distribution Authorisation (WDA) und der Active Pharmaceutical Ingredients Registrierung (API-Reg) auf den Veterinärbereich aufgeführt.

In diesem Zusammenhang sei auch auf die Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Guten Herstellungspraxis (GMP) und zur Guten Vertriebspraxis (GDP) hingewiesen, die regelmäßig ergänzt werden.6  

EMA: Toolkit für Arzneimittelengpässe

Die EMA hat ein so genanntes "MSSG Toolkit on recommendations on tackling shortages of medicinal products" veröffentlicht, ein Leitfaden für die Medicine Shortages Steering Group (MSSG), der die Ermittlung von Empfehlungen zu kritischen  Arzneimittelengpässen erleichtern soll. Der Leitfaden basiert  auf der Erfahrung während der COVID-19-Pandemie und gibt  Empfehlungen für verschiedene Maßnahmen, die zur Bewältigung von Engpässen ergriffen werden können.

GMP-/GDP-Anforderungen an Lager und Transport (GDP 1)

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Heidelberg19./20. September 2024

GMP-/GDP-Anforderungen an Lager und Transport (GDP 1)

ZLG: Dokument zur Inspektion der Eignung von Transporprozessen

Die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten (ZLG) hat Ende August 2023 als  Teil ihres Qualitätssicherungshandbuch (QSH)8  ein neu erstelltes Dokument mit dem Titel "Inspektion der Eignung von Transportprozessen" veröffentlicht.9  Das Dokument ist auf GMP- und  GDP-Bereiche anwendbar und richtet sich primär an die Mitarbeitenden der zuständigen Überwachungsbehörden. Es handelt sich um ein sogenanntes Aide mémoire (AiM), also um einen Katalog von Vorgaben, Fragen und Empfehlungen, der der Harmonisierung bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung einer Inspektion dient. Betrachtet werden der Transport von Arzneimitteln und Tierarzneimitteln sowie von Wirkstoffen.

Da es keine Legaldefinition des Begriffs "Transportverifizierung" gibt, hat die für die Erstellung des Dokuments zuständige Expertenfachgruppe EFG 10 eine Begriffsbeschreibung eingeführt:

  • Transportverifizierung: "Mit der Transportverifizierung soll die Einhaltung der vorab festgelegten Abläufe, und Grenzen für die qualitätskritischen Parameter des Transports bestätigt werden." 

Im Hauptteil des Dokuments werden folgende Aspekte behandelt:

  • Vorgehensweise bei einer Transportverifizierung: Anhand eines beispielhaften Ablaufschemas wird das Vorgehen bei einer Transportverifizierung inklusive der vorgelagerten Schritte beschrieben. Es wird auf die Festlegung des Transportprozesses und der Kontrollen sowie auf den Themenkomplex Risikoanalyse, -bewertung und -steuerung eingegangen. 
  • Transportverifizierung: Hier werden die relevanten Punkte aufgelistet, die anhand der Dokumentation nachzuweisen
    sind. 
  • Transportverifizierung vs. -validierung: Es wird der Unterschied zwischen den beiden Begriffen herausgearbeitet und darauf hingewiesen, dass bedingt durch die Variabilität von Transportprozessen häufig nur für Teilprozesse eine Transportvalidierung durchführbar ist. 

MHRA: Zusammenfassung des GMDP Symposiums

Am 21. und 22. Februar 2023 fanden die Good Manufacturing and Distribution Practice Symposia 2023, zwei von der MHRA organisierte Symposien zur guten Herstellungs- und Vertriebspraxis statt. Der erste Konferenztag beschäftige sich   schwerpunktmäßig mit den regulatorischen Entwicklungen im GDP-Bereich. Die Veranstaltung richtete sich an Großhändler und deren verantwortlichen Personen (Responsible Persons) und Mitarbeitende im Bereich der Qualitätssicherung, aber auch allgemein an alle Personen, die mit der Beschaffung, Lieferung, Ausfuhr und Lagerung von Arzneimitteln befasst sind. Eine Zusammenfassung des GDP-Teils wurde im Inspektorat-Blog der MHRA veröffentlicht.10 In dem Beitrag vom 02. Mai 2023 wird erwähnt, dass die Veranstaltung eine Vielzahl von Themen umfasste, wobei der Schwerpunkt auf Aktualisierungen der regulatorischen Position und der Rolle der MHRA als souveräne Regulierungsbehörde lag. Der Blogbeitrag gibt auch eine kurze Zusammenfassung der einzelnen Beiträge. Zu den vorgestellten Themen gehörten die Auswirkungen der Klimaveränderungen auf die GDP-Aktivitäten sowie die Rolle der sogenannten Responsible Person (Import), RPi.

Bislang hat die MHRA noch keinen Termin für das nächste GMDP-Symposium festgelegt. Voraussichtlich soll es gegen Ende des Jahres oder Anfang 2025 stattfinden.11 

Swissmedic: SwissGMDP Datenbank 

Swissmedic, die Schweizerische Zulassungs- und Aufsichtsbehörde für Arzneimittel und Medizinprodukte plant, analog der   EudraGMDP Datenbank, eine SwissGMDP Datenbank in Betrieb zu nehmen, in der die GMP- bzw. GDP-Zertifikate jeder   Firma der Schweiz, die eine gültige Betriebsbewilligung der   Swissmedic besitzt, öffentlich abrufbar sind.  

In einer Pressemitteilung vom 10. September 2023 heißt es:

"Diese Zertifikate der SwissGMDP enthalten alle genehmigten Tätigkeiten, d. h. im Unterschied zu der EudraGMDP
werden auch die GDP-Tätigkeiten und Schweiz spezifische GMP-Tätigkeiten der Schweizer Firmen in den Zertifikaten aufgeführt. Auf dieser SwissGMDP kann sehr einfach von allen Firmen, Behörden und Personen der GMP-/GDP- Status einer Firma angesehen werden."12

Swissmedic: Versand unter Quarantäne

Im Februar 2024 hat Swissmedic ein neues englischsprachiges Dokument zum Thema "Shipment under Quarantine" veröffentlicht.13 Das Dokument mit der Nummer I-SMI.TI.26e klärt einige Situationen, in denen ein Versand unter Quarantäne von Wirkstoffen, Zwischenprodukten bzw. Arzneimitteln für Inspektoren akzeptabel wäre.

Kern des neuen Dokuments ist das vierte Kapitel (Interpretation). Dort werden verschiedene Situationen skizziert, die prinzipiell zur Entscheidung führen könnten, einen Quarantäneversand in Erwägung zu ziehen (z. B. begrenzte Lagerkapazitäten,  lange Transportzeiten). Es wird zugleich betont, dass der Versand unter Quarantäne im Allgemeinen nicht mit den GMP-Anforderungen übereinstimmt und daher nicht die Standardpraxis sein sollte, und dass in jedem Fall angemessene   Sicherheitsmaßnahmen implementiert sein müssen.  

Für fünf konkrete Fälle wird in einer Tabelle jeweils angegeben, ob ein Versand unter Quarantäne akzeptabel ist oder nicht. Innerhalb der fünf Szenarien wird zwischen Wirkstoff, Zwischenprodukt und Fertigprodukt unterschieden. Im vierten Beispielfall (Transfer of manufactured goods to a central distribution   hub under third party control) wird der Transport an eine Hauptumschlagbasis adressiert. In einem solchen Fall ist ein Versand unter Quarantäne u. a. dann zulässig, wenn dieses zentrale Vertriebszentrum in einem Land angesiedelt ist, das die EU   GDP-Vorschriften wie ein EU-Land oder auf formalisierte Weise   durch ein bilaterales Abkommen mit der EU anwendet.

ICH: Neue Version der ICH Q9 

Die ICH Q9 Guideline beschreibt einen systematischen Ansatz für das Management von Risiken im Zusammenhang mit der Qualität von Arzneimitteln während ihres gesamten Lebenszyklus, von der Entwicklung bis zur Herstellung und Verwendung. Seit der Veröffentlichungen der ersten finalen Version im Jahr 2005 kann sie als Stand der Technik angesehen werden. Sie fand Einzug in den EU-GMP-Leitfaden zunächst als Annex 20 und wurde dann in den Teil III verschoben, wo sie sich auch heute noch befindet.14 

Die neue ICH Q9(R1) hat am 18. Januar 2023 Step 4 des ICH-Prozesses erreicht und wurde auf der ICH-Website veröffentlicht.15 Zusätzlich wurden diverse Materialien bereitgestellt. Dazu gehören eine Präsentation vom 14.03.202316 sowie recht umfangeiche Schulungspräsentationen17 mit insgesamt über 300 Folien, die in einer zip-Datei zusammengefasst sind und im Oktober 2023 bereitgestellt wurden.

Regulatorische Entwicklungen in den USA

FDA

Die U.S. Food and Drug Administration (FDA) hat ihre Bemühungen im Zusammenhang mit dem Drug Supply Chain Security Act (DSCSA) vorangetrieben. Der DSCSA wurde 2013 verabschiedet. Er beschreibt Maßnahmen zur elektronischen Rückverfolgung von Arzneimitteln auf Verpackungsebene, um die Identifizierung und Rückverfolgung bestimmter verschreibungspflichtiger Medikamente zu ermöglichen. Der DSCSA weist die FDA außerdem an, nationale Zulassungsstandards für   Großhändler und 3PL-Dienstleister (Third-Party Logistics Providers) festzulegen.18 

Folgende Veröffentlichungen sind in diesem Zusammenhang aufzuführen:

Das Small Business and Industry Assistance (SBIA) Programm im Center for Drug Evaluation and Resear (CDER) hat am 03. November 2023 die Aufzeichnung eines Webinar mit dem Titel "Implementing DSCSA: Stabilization Period and Expectations" bereitgestellt.19

 Am 20. November 2023 veröffentlichte die FDA ein Informationsersuchen (Request for Information), um den Status   der Implementierung der Systeme und Prozesse der Handelspartner für eine verbesserte Sicherheit des Arzneimittelvertriebs gemäß dem Food, Drug and Cosmetic Act (FD&C Act) besser zu verstehen.20

Am 27. November 2023 wurde ein Übersichtsbeitrag (FDA Voices) mit dem Titel "FDA Protects Patients from Harmful Drugs Through the Drug Supply Chain Security Act" publiziert.21

Am 29. November 2023 hat die FDA eine Telefonkonferenz   mit Interessenvertretern (sog. Stakeholder Call) abgehalten, um die Umsetzung des DSCSA zu diskutieren.22 

Außerdem sind folgende Publikationen zu nennen:

  • "Definitions of Suspect Product and Illegitimate Product for Verification Obligations Under the Drug Supply Chain Security Act": Das Dokument vom März 2023 klärt die Auslegung der Behörde zu bestimmten Begriffen, die in den Legaldefinitionen von "Suspect Product" (verdächtigem Produkt) und "Illegitimate Product" (unzulässiges Produkt)   verwendet werden. Konkret werden folgende Begrifflichkeiten näher erläutert: "counterfeit" (gefälscht), "diverted" (umgeleitet), "stolen" (gestohlen), "fraudulent transaction" (betrügerische Transaktion) "unfit for distribution" (nicht zum Vertrieb geeignet).23
  • "Waivers, Exceptions, and Exemptions from the Requirements of Section 582 of the Federal Food, Drug, and Cosmetic Act": Dieser Anfang August 2023 veröffentlichte Leitfaden stellt die endgültige Fassung des gleichnamigen   Leitfadenentwurfs dar, der im Mai 2018 publiziert wurde. Nach Angaben der FDA umfassen die Änderungen gegenüber dem Entwurf des Leitfadens Empfehlungen für autorisierte Handelspartner und andere Beteiligte zur Einreichung eines Antrags und zu den Informationen, die für Befreiungen von bestimmten Verpflichtungen (sog. Waivers, Exceptions, bzw. Exemptions) erforderlich sind.24
  • "Enhanced Drug Distribution Security Requirements Under Section 582(g)(1) of the Federal Food, Drug, and Cosmetic Act - Compliance Policies": Dieses Ende August 2023 veröffentlichte Dokument beschreibt die Maßnahmen der FDA zur Durchsetzung der Anforderungen an die elektronische Rückverfolgung von Produkten auf Verpackungsebene gemäß dem FD&C Act.25
  • "Enhanced Drug Distribution Security at the Package Level Under the Drug Supply Chain Security Act": Diese   ebenfalls Ende August 2023 veröffentlichte Guidance soll den Beteiligten in der Lieferkette, insbesondere den Vertriebspartnern, dabei helfen, die Anforderungen an eine erhöhte Sicherheit des Arzneimittelvertriebs auf der Verpackungsebene gemäß Abschnitt 582 des Federal Food, Drug and Cosmetic Act (FD&C Act) zu erfüllen.26
  • "DSCSA Standards for the Interoperable Exchange of Information for Tracing of Certain Human, Finished, Prescription Drugs": Bei diesem Dokument vom September 2023 handelt es sich um den finalen Leitfaden zu den Standards für den interoperablen Austausch von Track & Trace-Informationen für bestimmte verschreibungspflichtige Humanarzneimittel.27
  • "Wholesale Distributor Verification Requirement for Saleable Returned Drug Product and Dispenser Verification Requirements When Investigating a Suspect or Illegitimate   Product-Compliance Policies": In diesem Dokument vom September 2023, bei dem es sich um die Revision 1 der Guidance handelt, geht die FDA darauf ein, wie vor dem Hintergrund der neuen Anforderungen mögliche Unterbrechungen im Vertrieb bestimmter verschreibungspflichtiger   Arzneimittel in den Vereinigten Staaten minimiert werden können. Die FDA beabsichtigt, nicht vor dem 27. November 2024 gegen Händler vorzugehen, die die Produktkennungen verdächtiger oder illegaler Produkte nicht verifizieren.28
  • "Verification Systems Under the Drug Supply Chain Security Act for Certain Prescription Drugs": Dieses Dokument vom Dezember 2023 befasst sich mit Systemen, die Handelspartner einrichten müssen, um verdächtige Arzneimittel zu entdecken, darauf zu reagieren und die Behörde bei Bedarf zu informieren.29

Im Übrigen hat die FDA seit der Verabschiedung des DSCSA im Jahr 2013 eine ganze Reihe weiterer Leitfäden und Richtlinien veröffentlicht, wie die Übersicht "Drug Supply Chain Security Act Law and Policies" zeigt.30 

USP

Die United States Pharmacopeia (USP) ist nach wie vor dabei,   die Reihe der <1079>-Kapitel über gute Lagerhaltungs- und   Vertriebspraxis auszubauen bzw. zu vervollständigen.31 

Geplant ist folgende Struktur:

  • <1079> Risks and Mitigation Strategies for the Storage and Transportation of Finished Drug Products
  • <1079.1> Storage and Transportation of Investigational Drug Products
  • <1079.2> Mean Kinetic Temperature in the Evaluation of Temperature Excursions During Storage and Transportation of Drug Products
  • <1079.3> Monitoring Devices-Time, Temperature, and Humidity
  • <1079.4> Temperature Mapping for the Qualification of Storage Areas
  • <1079.5> Qualification of Shipping Systems
  • <1079.6> Transport Route Profiling Qualification
  • <1079.7> Information Systems for Distribution Validation/  Verification Studies 

Kapitel, die unter 1000 nummeriert sind, gelten in den USA als   verbindlich anwendbar, wenn sie in einer Monographie, einem   anderen anwendbaren allgemeinen Kapitel oder in allgemeinen Hinweisen referenziert sind. Allgemeine Kapitel mit Nummern größer 1000 sind nicht verpflichtend. Sie gelten als erläuternde Texte und enthalten Informationen, Definitionen und   Beschreibungen.  

Das General Chapter <1118> Monitoring Devices-Time, Temperature, and Humidity wurde zum 01. Dezember 2023 gestrichen. In diesem Zusammenhang hat die USP andere Arzneibuchtexte identifiziert, die auf das Kapitel <1118> verweisen und daher von diesem Wegfall betroffen sind. Gemäß einer sogenannten Notice of Intent to Revise vom 28. April 2023 sind dies drei Kapitel, nämlich <1079>, <1079.1> und <1079.2>, betroffen.32 

Während des in diesem Beitrag betrachteten Zeitraums wurde das Kapitel <1079.1> überarbeitet. Mit der Überarbeitung wird auf das neue USP-Kapitel <1079.3> verwiesen, das am 1. Dezember 2023 offiziell in Kraft getreten ist.

Sonstige regulatorische Entwicklungen

TITCK: Guideline zu Inspektionen

Die türkische Behörde für Arzneimittel und Medizinprodukte (Turkish Medicines and Medical Devices Agency, TITCK) hat eine neue Revision ihrer Guideline zu Inspektionen im Zusammenhang mit der Lagerung und dem Vertrieb von Humanarzneimitteln veröffentlicht. Die erste Fassung der Richtlinie mit der Dokumentennummer IDD-KLVZ-01 trat im Februar 2022 in Kraft. Im November 2022 wurde das Dokument erstmals überarbeitet. Das Inkrafttreten der zweiten Revision war der 20. Juni 2023. 

Zweck des Dokuments, das allerdings nur in türkischer Sprache veröffentlicht wurde, ist es, eine Anleitung für Inspektionen im Zusammenhang mit der Lagerung und dem Vertrieb von   Humanarzneimitteln zu geben. Außerdem soll sichergestellt   werden, dass die Inspektionen in Übereinstimmung mit den   geltenden nationalen Rechtsvorschriften durchgeführt werden und die Art und Weise der Durchführung standardisiert wird.33 

GDP-Inspektionen und Mängel

GDP Non-Compliance-Meldungen in EudraGMDP 

Der Großhandel mit Arzneimitteln bedarf einer   Großhandelserlaubnis/-bewilligung, welche innerhalb der Europäischen Union durch die national zuständige Behörde des   Mitgliedstaates ausgestellt, in der der Großhändler seinen Sitz   hat und Handel treibt. Ergibt sich bei einer Inspektion, dass die   GDP-Konformität des Großhändlers nicht bestätigt werden   kann, wird eine Non-Compliance-Meldung in EudraGMDP eingepflegt. 

Ende März waren insgesamt 41 Berichte aus den Jahren 2014   bis 2023 über den kostenfreien und öffentlich zugänglichen Lesezugriff abrufbar. Diese Zahl spiegelt jedoch nicht die Gesamtzahl aller GDP-Non-Compliance-Reports wider, da einige   Berichte zwischenzeitlich zurückgezogen wurden und daher   nicht mehr angezeigt werden. 

2024 wurden bisher (Stand: 27.03.2024) noch keine Meldungen   eingepflegt. Betrachtet man die 2023 11 GDP-Non-Compliance-Reports, so lässt sich feststellen, dass die darin aufgeführten Mängel im Wesentlichen die Anforderungen aus den   Kapiteln 1 bis 5 der EU GDP-Leitlinien34 betreffen.  

Wie schon im Jahr 2022 beziehen sich viele der in den Berichten dokumentierten Mängel auf die verantwortliche Person   (Kapitel 2). Entweder war die Verfügbarkeit einer verantwortlichen Person nicht gewährleistet, oder die Person hat ihre Aufgaben nicht im erforderlichen Umfang wahrgenommen. Ein   weiterer Schwerpunkt liegt auf den Betriebsräumen (Kapitel 3)   und auf der Lagerung (Kapitel 5). In diesem Zusammenhang   wurde wiederholt bemängelt, dass Tätigkeiten in Räumlichkeiten ausgeübt wurden, die nicht von der Genehmigung erfasst   waren. In mehreren Berichten wurde das Qualitätssicherungssystem (Kapitel 1) bemängelt, das nicht angewandt und auf rechterhalten wurde oder nicht gewährleistet, dass die Produkte innerhalb der legalen Lieferkette bleiben. Ebenfalls mehrfach   erwähnt wurde, dass die Lagerverfahren (Kapitel 5) keine angemessene Sicherheit der Bestände gewährleistet. Schließlich   wurde die Dokumentation (Kapitel 4) erwähnt, insbesondere   dass An- und Verkäufe nicht angemessen dokumentiert wurden. 

Arzneimittelfälschungen 

Gefälschte Arzneimittel entsprechen nicht den geforderten Sicherheits-, Wirksamkeits- und Qualitätsstandards und können eine große Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier darstellen. Nicht zuletzt deshalb wird das Thema in den EU GDP-Leitlinien ausdrücklich angesprochen. Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen sind in letzter Zeit mehrere Fälle bekannt geworden, in denen gefälschte Arzneimittel in die legale Lieferkette gelangt sind.  

In diesem Zusammenhang ist das Beispiel Ozempic® zu nennen. Ozempic® ist ein Arzneimittel, das für die Behandlung von Typ-2-Diabetes zugelassen ist, sich aber auch im Rahmen eines "off-label"-Use zu einem immer häufiger verwendeten Mittel zur Gewichtsreduktion entwickelt hat.  

Nach mehreren bestätigten Fälschungen von Ozempic®- Chargen in der EU-Arzneimittel-Lieferkette35 hat auch die FDA36 die Verbraucher vor der Verwendung von gefälschtem Ozempic® gewarnt, das in der US-Arzneimittel-Lieferkette gefunden wurde.  

Produktrückruf 

Die erforderlichen Lagerbedingungen für Arzneimittel müssen stets eingehalten werden. Werden Abweichungen erst entdeckt, nachdem die Ware das Lager verlassen hat, kann sich daraus die Notwendigkeit für einen Rückruf ergeben. 

Dies zeigt ein Beispiel aus den USA, bei dem es um einen möglichen Schädlingsbefall und Temperaturüberschreitungen geht. Am 23. August wurde auf der Homepage der FDA ein sog. Company Announcement der veröffentlicht.37 Das betroffene Unternehmen hat einen freiwilligen Rückruf einer ganzen Reihe von sogenannten FDA regulated products, also Produkten, die unter die Überwachung der FDA fallen, gestartet. Hierbei geht   es um Arzneimittel, aber auch diverse Lebensmittel, Tiernahrung und Medizinprodukte. In dem Company Announcement heißt es, dass in dem Lager, in dem sich die zurückgerufenen Produkte befanden, während dieser Zeit möglicherweise ein Schädlingsbefall aufgetreten ist. Darüber hinaus sei es möglich, dass die Produkte aufgrund der heißen Wetterbedingungen der letzten Zeit Temperaturen ausgesetzt waren, die über den auf dem Produktetikett angegebenen Lagerungsbedingungen lagen. 

Verbände

European GDP Association

Die European GDP Association (GDPA),38 die Fachleute aus der ganzen Welt vertritt, konnte auch im Jahr 2023 ihre Mitgliederzahl weiter ausbauen.39 Mittlerweile zählt die Gruppe über 4.000 Mitglieder. 

2023 wurde eine Veränderung im Vorstand bekannt gegeben. Dr. Martin Egger, CEO der Infrareal Holding und Pharmaserv, hat sich entschlossen, von seinem Amt als Beiratsmitglied zurückzutreten.40 

Die European GDP Association bietet ihren Mitgliedern eine Reihe an Publikationen (Arbeitshilfen, Q&A-Dokumente) und ein immer häufiger genutztes Diskussionsforum. Das Forum gibt die Möglichkeit, GDP-bezogenen Fragen an ein großes Publikum zu richten. Die Mitgliedschaft ist kostenlos und kann über ein Antragsformular41 beantragt werden. 

 

Über den Autor:
Dr. Markus Funk
... ist seit Oktober 2019 bei CONCEPT HEIDEL BERG als Fachbereichsleiter tätig und dort für die Themen GDP und Analytik zuständig.

Fußnoten:
1 GMP Journal, GDP Update 2022/2023, https://www.gmp-journal.de/aktuelle-artikel/details/gdp-update-2022-2023.html
2 EMA, Questions and answers on regulatory expectations for medicinal products for human use during the COVID-19 pandemic, https://health.ec.europa.eu/document/download/dde482a9-c418-4929-821d-57254f7dd45e_en?filename=guidance_regulatory_covid19_en_0.pdf
3 EMA, Regulatory expectations and GMP certificates following the-COVID-19 public health emergency, https://www.ema.europa.eu/en/human-regulatory-overview/research-development/compliance-research-development/good-manufacturing-practice#ema-inpag

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