Verschreibungspflichtige Arzneimittel in Japan

    

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In vielen Ländern und Regionen wurden in den letzten Jahren um variable Daten erweiterte Kodierungsvorschriften mittels maschinenlesbarer Codes eingeführt. Unter maschinenlesbaren Codes versteht man Bar- und Matrixcodes. Im Einzelhandel ist der EAN Strichcode (bzw. Barcode) mit einer fest kodierten Artikelnummer allgegenwärtig. Für Arzneimittel ist in Europa seit 2019 per Delegierter Verordnung 2016/161 eine Kennzeichnung mit einem Data Matrix Code verpflichtend. Der Data Matrix Code enthält eine feste Artikelnummer, welche mit variablen Daten (u. a. einer Seriennummer) ergänzt wird. In den USA wurde 2013 mit dem DQSA-Gesetz [im Teil 2 DSCSA - Drug Supply Chain Security Act, SEC 582, 9(A) (i) und (ii)] eine Kodierpflicht mit einem Data Matrix Code vorgegeben. In Russland wurde 2018 mit der Verordnung 1556, die dann 2019 durch die Verordnung 1118 und 2020 durch die Verordnung 311 geändert wurde, ein Kryptocode eingeführt. Auch dies ist ein Data Matrix Code, der eine Artikelnummer, Seriennummer und als Besonderheit einen Kryptocode und KryptoKey beinhaltet.

In Japan wurde im Jahr 2006 vom MHWL (das japanische Ministerium - "Ministry of Health, Labour and Welfare"), von der Abteilung, die für die Arzneimittel- und Lebensmittelsicherheit zuständig ist, mit dem Dokument Food Safety No. 09 1500 1 ein Dokument zur Implementierung von "neuen" Barcodes auf Arzneimitteln veröffentlicht. Anlass für die Initiative war der Wunsch, die Patientensicherheit durch Vermeidung von Verwechselungen zu erhöhen, sowie die Möglichkeiten zur Rückverfolgung zu verbessern. In den Vorgaben werden die betroffenen Arzneimittelarten und die betroffenen Verpackungsebenen definiert.

An einigen Stellen sind als Referenz originale japanische Texte eingefügt worden. (https://www.pmda.go.jp/files/000214756.pdf)

Die Arzneimittelarten werden wie folgt aufgelistet:

  • 1. 特定生物由来製品
    Es handelt sich dabei z. B. um Produkte aus Blut, Blutgerinnungsfaktoren, Serumalbumin oder Vergleichbares.
  • 2. 生物由来製品(特定生物由来 製品を除く
    Es handelt sich um Produkte, die aus biologischen Ausgangsmaterialien menschlichen oder tierischen Ursprunges hergestellt werden. Ausgenommen sind die unter 1. genannten Produkte.
  • 3. 内用薬(生物由来製品を除く
    Dies sind Arzneimittel, die in flüssiger oder fester Form eingenommen werden.
  • 4. 注射薬
    Es handelt sich um Arzneimittel, die per Injektion verabreicht werden.
  • 5. 外用薬

Es handelt sich um topische Arzneimittel und damit alles, was in Salben- oder flüssiger Form äußerlich anwendet wird. Nasensprays und Augentropfen u. ä. fallen auch in diese Kategorie.

Die Anforderung an die Kennzeichnung unterscheidet sich in Abhängigkeit von der Verpackungsebene.

Als erste Ebene wird 調剤包装単位  genannt. Es handelt sich dabei z. B. um Blister, Ampullen oder Vergleichbares, also um Primärpackmittel.

Die zweite Ebene ist die Verkaufsverpackung ( 販売包装単位). Diese beinhaltet eines oder mehrere Produkte aus der ersten Ebene (Sekundärverpackung).

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Die dritte Ebene ist eine sortenreine Versand- oder Bündelverpackung bestehend aus Ebene-2-Produkten (元梱包装単位 ) (Tertiärverpackung).

Die Kennzeichnung wird wie folgt definiert (seit 2016):

(1) Blister, Ampullen und Ähnliches (Primärverpackung)

Art des Arzneimittels

Artikelnummer

Verfalldatum

Seriennummer oder Chargenkennzeichnung

Produktkategorie 1 (biologischer Ursprung)

a

a

a

Produktkategorie 2 biologischen Ursprungs außer denen aus Kategorie 1

a

b

b

Arzneimittel, die oral eingenommen werden

a

b

b

Arzneimittel, die injiziert werden (ausgenommen die aus 1 und 2)

a

b

b

Arzneimittel, die äußerlich angewendet werden

a

b

b

(2) Verkaufsverpackung (Sekundärverpackung)

Art des Arzneimittels

Artikelnummer

Verfalldatum

Seriennummer oder Chargenkenn-zeichnung

Produktkategorie 1 (biologischer Ursprung)

a

a

a

Produktkategorie 2 biologischen Ursprungs außer denen aus Kategorie 1

a

a

a

Arzneimittel, die oral eingenommen werden

a

c

c

Arzneimittel, die injiziert werden (ausgenommen die aus 1 und 2)

a

c

c

Arzneimittel, die äußerlich angewendet werden

a

c

c

(3) Bündel und Versandverpackungen (Sortenrein) (Tertiärverpackung)

Art des Arzneimittels

Artikelnummer

Verfalldatum

Seriennummer oder Chargenkenn-zeichnung

Produktkategorie 1 (biologischer Ursprung)

a

a

a

Produktkategorie 2 biologischen Ursprungs außer denen aus Kategorie 1

a

a

a

Arzneimittel, die oral eingenommen werden

a

c

c

Arzneimittel, die injiziert werden (ausgenommen die aus 1 und 2)

a

c

c

Arzneimittel, die äußerlich angewendet werden

a

c

c

(Bemerkung 1)

a) Daten, die verpflichtend aufgebracht werden müssen
b) Daten, die nicht verpflichtend sind aber freiwillig ergänzt werden dürfen
c) Daten, die verpflichtend aufgebracht werden müssen. In der ursprünglichen Fassung von 2006 war dies noch optional.

Narkotika müssen nicht gekennzeichnet werden. Ausgenommen sind auch Musterverpackungen. Produkte für klinische Prüfungen müssen auf Ebene 1 (Ampulle, Blister), aber nicht auf der der Verkaufsverpackung gekennzeichnet werden. Radiologische Produkte müssen auf der Außenverpackung gekennzeichnet werden (also außen auf z. B. einem Bleicontainer), das Produkt selbst jedoch nicht. Ausgenommen sind auch Gase und extrem tiefgekühlte Produkte.

In allen Beispielen und Erläuterungen wird immer die Chargenbezeichnung oder die Seriennummer genannt. Es gibt keine Vorgabe, dass beides kodiert sein muss. Wann die Chargenbezeichnung und wann die Seriennummer benutzt werden muss, geht aus den japanischen Texten nicht hervor.
Vermutung des Autors: Der jeweilige Hersteller definiert dies mit den Behörden bei der Zulassung für den japanischen Markt.

Kodierung

Es werden die folgenden Codetypen (Symbologien, EN: Symbologies) vorgeschrieben

GS1 Databar limited (ISO/IEC 24724)

GS1 Databar stacked (ISO/IEC 24724)

Der GS1 Databar limited und der GS1 Databar stacked können nur die Artikelnummer kodieren (in diesem Fall zwangsläufig eine GTIN kodieren [Begriffserklärung s. unten]).

GS1 Databar limited Composite CC-A (ISO/IEC 24724+ ISO/IEC 24723)

GS1 Databar stacked Composite CC-A (ISO/IEC 24724 + ISO/IEC 24723)

GS1-128 (ISO/IEC 15417)

Zum Größenvergleich: GS1 DataMatrix mit den Daten des GS1 Databar limited Composite.


Hinweis: der Composite Teil des Codes wird zum Teil als 2D Code bezeichnet. Das stimmt nur bedingt. Tatsächlich ist es ein gestapelter Code und kein echter 2D Matrixcode. Gestapelte Codes sind eigentlich Strichcodes, die, vereinfacht ausgedrückt, "auseinander geschnitten" und in Zeilen übereinander gestapelt gedruckt werden. Dies war bis ca. zum Jahr 2010 bedingt sinnvoll. Inzwischen ist dies durch die Verfügbarkeit hocheffizienter kamerabasierter Scanner aus Platz- und Leseeffizienzgründen nachteilig. Daher wird in allen anderen vergleichbaren Anwendungen ein Data Matrix Code oder ein anderer echter 2D Matrixcode eingesetzt.

Für die Kodierung der Artikelnummer, des Verfalldatums, der Seriennummer, der Chargenbezeichnung und der Menge wird die Nutzung der Datenbezeichner (AI ->Application Identifier) 01, 17 (alternativ 7003), 21, 10 und 30 vorgeschrieben. Wenn für das Verfalldatum der AI 7003 benutzt wird, muss die Stunde und die Minute für den Verfall des Produktes ergänzt werden.

Datenbezeichner

Bedeutung

Format

01 Artikelnummer (GTIN) 14-stellig numerisch
10 Charge bzw. Produktionslos 1 bis 20 stellen alphanumerisch
17 Verfalldatum 6-stellig, numerisch, YYMMDD
21 Seriennummer 1 bis 20 stellen alphanumerisch
30 Menge 1 bis 8 Stellen, numerisch
7003 Verfalldatum mit Zeit 10-stellig, numerisch, YYMMDDHHMM

Die Datenbezeichner geben dem nachfolgenden Datenfeld eine feststehende Bedeutung und ein feststehendes Format. Diese Vorgabe erzwingt die Nutzung der Ausgabeorganisation GS1 (gemäß ISO/IEC 15459-2 registriert). Als Artikelnummer wird die JAN-Nummer gefordert. Es handelt sich dabei um die GTIN (Global Trade Item Number), die nach den Regeln von GS1 erstellt wird (um die weltweite Unverwechselbarkeit sicherzustellen). Die JAN-Nummer ist lediglich eine GTIN, die sich im Nummernkreis von GS1 Japan befindet. Technisch gesehen kann daher eine beliebige GTIN benutzt werden. Die ausführlichen Spezifikation der Firma GS1 (GS1 hat den Status einer privatwirtschaftlichen Firma und nicht den einer staatlichen Organisation oder etwas Vergleichbarem) ist unter www.gs1.org unter dem Titel GS1 General Specifications zu finden. Die Datenbezeichner sind in den GS1 General Specifications in Kapitel 3 beschrieben. Die Beschreibung der Codearten (gekürzt, in Anlehnung an die ISO Norm) und die Anforderungen an die Druckqualität befindet sich in Kapitel 5 der GS1 General Specifications.

Im Jahr 2015 wurde mit der "Safety Information for Medicinal Products and Medical Devices No. 323" mitgeteilt, dass die Kennzeichnung mit dem JAN- und ITF-Code ausläuft. Mit dem JAN-Code ist die Symbologie EAN/UPC, die in der Norm ISO/IEC 15420 definiert ist, in diesem Kontext gemeint (Die Codeart EAN/UPC wird als JAN-Code bezeichnet, wenn die kodierte GTIN sich im GS1 Japan Nummernkreis1 befindet). Mit ITF ist die Symbologie Interleaved 2 of 5, die in der Norm ISO/IEC 16390 definiert ist, gemeint. Der Codetyp Interleaved 2 of 5 wird als ITF bezeichnet, wenn in dem Code die GTIN als Artikelnummer kodiert wird und die Vorgaben aus Kapitel 5 der GS1 General Specifications eingehalten werden.

EAN- bzw. JAN-Code (wird durch GS1 Databar in den gezeigten Varianten ersetzt)


Hinweis: Die Bezeichnung der Artikelnummer (GTIN) wird oft mit der Bezeichnung der Codeart EAN/UPC  gleichgesetzt bzw. gleichbedeutend benutzt. Diese Gleichsetzung ist irreführend. Der Codetyp, für den die darin kodierten Daten gleichbedeutend sind, ist der EAN/UPC-Code, der in der Norm ISO/IEC 15420 spezifiziert ist. Die Artikelnummer, in diesem Fall die GTIN, kann auf verschiedene Arten transportiert und kodiert werden und ist daher von der Codeart zu unterscheiden.

Codeart ITF (wird durch GS1-128 ersetzt)

In der Kodierung der Artikelnummer wird die Verpackungsebene2 mit angegeben. Die Artikelnummer ist eine GTIN. Diese umfasst immer 13 Stellen (numerisch, einschließlich Prüfziffer am Codeende). Die neuen Kodierungen definieren für die GTIN immer ein Datenfeld mit 14 numerischen Stellen (feste Länge). Die erste Ziffer in diesem Datenfeld wird, je nach Land und Anwendung, unterschiedlich benutzt. Die Bezeichnung für diese Ziffer ist "Indicator Digit". In der Anwendung für Arzneimittel in Japan wird das Indicator Digit wie folgt eingesetzt:

Verabreichtes Arzneimittel (Blister, Ampulle usw.)
0498711111118

Verkaufsverpackung
1498711111118

Bündel oder Sortenreine Versandverpackung
2498711111118

Diese Einteilung ist anders als die sonst übliche Praxis. Im Normalfall wird die Verkaufsverpackung mit einer führenden "0" kodiert.

Druckqualität und Codegröße

Die am häufigsten eingesetzten Codearten (Symbologien) sind durch ISO/IEC-Normen (s. oben) spezifiziert. In dem hier beschriebenen Fall handelt es sich um eine Anwendung, die auf den Spezifikationen der Ausgabeorganisation GS1 aufbaut. Die Anwendungsspezifikationen von GS1 sind in den bereits erwähnten GS1 General Specifications ausführlich beschrieben. Die GS1-Spezifikation benutzen als Grundlage unter anderem die oben genannten ISO/IEC-Normen. Im Kapitel 5 der GS1 General Specifications sind die Codearten wie auch die Qualitätsanforderungen beschrieben.
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Zu dem Thema der Umsetzung der Kodierung für Japan gab es 2012 ein Treffen der Verbände und der Hersteller. Mit der Einladung durch den Verband FPMAJ wurde ein Dokument verteilt, das die Arzneimittelkategorien, verschiedene Beispiele zu den Verpackungsarten und zu den Kodierungen zeigt (https://pdf4pro.com/amp/cdn/24-7-10-5ad6da.pdf)

Neben den oben beschriebenen Produktkategorien, den Verpackungsebenen und der Kennzeichnungsvorgabe wurde auch die Druckqualitätsanforderung an die Codes definiert. Vorgabe ist das Erreichen von Grad C (befriedigend) gemäß ISO/IEC 15416. Für den Composite Code wird zusätzlich die Norm ISO/IEC 15415 benötigt. Dies wird in dem Dokument nicht erwähnt, aber da die Composite Norm normativ auf ISO/IEC 15415 verweist, gilt diese ebenso.

Prinzipiell gilt diese Einteilung (gemäß neuester Fassung der ISO/IEC 15416 von 2016):

ISO Klasse in 1/10 Stufen ANSI Klasse Bedeutung
3,5; 3,6; 3,7; 3,8; 3,9; 4,0

A

Sehr Gut
2,5; 2,6, 2,7, 2,8; 2,9; 3,0; 3,1; 3,2; 3,3; 3,4

B

Gut
1,5; 1,6, 1,7, 1,8; 1,9; 2,0; 2,1; 2,2; 2,3; 2,4

C

Befriedigend
0,5; 0,6, 0,7, 0,8; 0,9; 1,0; 1,1; 1,2; 1,3; 1,4

D

Ausreichend
0,0; 0,1; 0,2; 0,3; 0,4

F

Durchgefallen

(Hinweis: Die ISO/IEC 15415 kennt in der aktuellen Fassung nur die Klassen 4, 3, 2, 1 und 0. Die Norm wird (Jahr 2021) überarbeitet, um die 1/10 Bewertungsschritte einzuführen.)

Als Codegröße (Modulgröße, X-Dimension) wird der Bereich von 0,17mm bis 0,41mm festgelegt. Empfohlen wird 0,25mm.

Hinweis: Der Druck dieser Codes mit der Modulgröße im Bereich von 0,17mm bis 0,25mm mit den typischen HP-basierenden Tintenstrahldruckern, die in den Verpackungsmaschinen in der pharmazeutischen Industrie häufig integriert sind, ist herausfordernd und bei 0,17mm kaum noch prozesssicher.

Für den GS1-128 wird in dem Dokument keine direkte Größe genannt. Es wird aber erwähnt, dass der Code in zwei Codes aufgeteilt werden sollte, wenn die Breite 100mm überschreitet. Das ist bei dem obigen Beispiel bei einer Modulgröße von 0,29mm der Fall (nur mit 600dpi druckbar). Man kann daher vermuten, dass nominell auch für den GS1-128 der Bereich von 0,17mm bis 0,41mm gilt.

Im dem Dokument wird darauf hingewiesen, dass z. B. mit einer Auflösung von 300 dpi die Codegröße nicht frei skaliert werden kann.

Nur folgendes geht:

Größe mm
DPI

0,17

0,19

0,21

0,25

0,29

0,32

0,34

0,38

0,42

200 dpi

x

x

300 dpi

x

x

x

x

400 dpi

x

x

x

x

600 dpi

x

x

x

x

x

x

Andere Auflösungen erzwingen andere Werte.

Einführung der "neuen" Kodierungsvorschriften
In der Pressenotiz 337 wird auf Seite 16 darauf hingewiesen, dass die Einführung ab April 2021 erfolgt. Gemäß einer weiteren Information (leider ohne Quelle) scheint es so zu sein, dass in bestimmten Fällen die Umstellung erst ab 2023 erforderlich ist.

In Japan wird das Thema weiter vorangetrieben, um u. a. auch  Produktinformationen für Patienten und Ärzte in elektronischer Form verfügbar zu machen (s. https://www.mhlw.go.jp/content/11121000/000682481.pdf).

Fazit

Mit der Einführung dieser Kodierung gelten in Japan ähnliche Vorschriften wie in Europa und den USA. Während die Kodierung einer Seriennummer (Unique Identifier) für verschreibungspflichtige Arzneimittel in Europa und den USA verpflichtend ist, ist in Japan entweder die Chargenbezeichnung oder die Seriennummer verpflichtend. Eine Herausforderung ist die Wahl der Codeart GS1 DataBar Composite. Diese Codeart ist schwieriger in guter Qualität zu drucken als dies bei dem Data Matrix Code der Fall ist. Des Weiteren ist der Platzbedarf dieser Codeart deutlich höher als der des Data Matrix Codes.

Der Autor dieses Textes hat als neuesten Stand der Vorgaben die "Pharmaceutical and Medical Devices Safety Information No. 337" vom Oktober 2016 gefunden. Der Abschnitt 2 bezieht sich auf die Kodiervorschriften ( https://www.mhlw.go.jp/file/06-Seisakujouhou-11120000-Iyakushokuhinkyoku/0000185548.pdf und EN: https://www.pmda.go.jp/files/000214756.pdf )

 

Autor:
Wilfried Weigelt (Dipl. Ing. FH)
... ist seit 1996 als Bereichsleiter "REA Verifier" bei der Firma REA Elektronik GmbH tätig. Er hat an den Regeln zur Codierung verifizierungspflichtiger Arzneimittel im deutschen Markt zum Schutz vor Arzneimittelfälschungen (securPharm) mitgearbeitet.

Fußnoten:
1 GTIN Prefixe: https://www.gs1.org/standards/id-keys/company-prefix
2 Mitteil 298 aus dem Jahr 2013 - https://www.mhlw.go.jp/www1/kinkyu/iyaku_j/iyaku_j/anzenseijyouhou/298-1.pdf

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