Temperaturabweichungen beim Transport

    

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Kurzzeitige Temperaturabweichungen sind ein Problem, das auch bei Transporten von Arzneimitteln auftreten kann. Die GDP-Vorgaben der aktuellen EU Good Distribution Practice (GDP) Guideline fordern jedoch, dass die Temperaturvorgaben eingehalten werden.

Mit den Vorgaben und möglichen Lösungsansätzen haben sich die Verbände der Arzneimittel-Hersteller BAH, BPI, vfa und Pro Generika und der Verband der Großhändler PHAGRO in einem Positionspapier auseinander gesetzt. Aus Sicht der Verbände sind manche Anforderungen seitens der GMP-/GDP-Überwachung zu restriktiv, insbesondere an solchen Tagen (im Spätsommer), an denen die Tagestemperaturen über 25 Grad steigen.

Das Positionspapier soll Argumente bei der Beurteilung kurzzeitiger Temperaturabweichungen beim Transport von Arzneimitteln liefern. In dem Papier heißt es, dass Erkenntnisse aus den Stabilitätsuntersuchungen zeigen, dass Temperaturschwankungen in Klimazone I/II (relevante Zonen der Europäischen Union) nicht zu Qualitätsproblemen führen. Laut dem Papier kann daraus gefolgert werden, dass zeitweise unter bzw. über der gekennzeichneten Lagertemperatur (außer kühlpflichtige Ware) gelagert und transportiert werden kann.

Als weitere Hilfsmittel wird in dem Zusammenhang die Ermittlung der mittleren kinetischen Temperatur (MKT) angeführt. Die MKT ist definiert als das kinetische Mittel aller Temperaturen, denen das Arzneimittel in der Zeit der Lagerung und des Transports in der Lieferkette ausgesetzt war.

Laut der Argumentation der Verbände sollte die angegebene Lagertemperatur immer im Zusammenhang mit der vollständigen Haltbarkeitsdauer betrachtet werden. Wird somit ein Arzneimittel 36 Monate lang einer Temperatur von 25°C ausgesetzt, ergibt das die gleiche Belastung wie 33 Monate bei 21°C und 3 Monate bei 40°C.

Im Rahmen des Positionspapiers wird auch auf den zuletzt im Jahre 2014 revidierten Codex für den Transport von Arzneimitteln in Österreich verwiesen. Dieses Dokument wurde von den Verbänden PHAGRO und PHARMIG publiziert. Darin heißt es:

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"Bei der Lagerung von Arzneimitteln wird im Allgemeinen zwischen Raumtemperaturprodukten und Kühlprodukten unterschieden. Die Lagerräume sind demgemäß für diese Temperaturbereiche qualifiziert. Die GDP schreibt vor, dass die Produkte "in einem akzeptablen Bereich transportiert" werden müssen. Diese Formulierung berücksichtigt, dass die Verteilung der Arzneimittel derart viele Prozessschritte (Beladen, Entladen, etc.) beinhaltet, dass es unter der Nutzung von ökonomisch vertretbaren qualifizierten Standardtransportsystemen unmöglich ist, die definierten Lagertemperaturen zu jeder Zeit und ohne Unterbrechung während aller Transportprozesse einzuhalten.

Es ist somit gerechtfertigt, risikobasiert für den lokalen Transport Akzeptanzkriterien für kurzfristige Unterbrechungen (bis zu 12 Stunden) zu definieren.

(…) Anhand einer Risikobewertung ist festzuhalten, dass der Einfluss dieser transportbedingten kurzfristigen Abweichungen (bis zu 12 Stunden) auf die Stabilität und Haltbarkeit im Hinblick auf den maximal zulässigen Abbau des Wirkstoff s über die gesamte Laufzeit der Produkte vernachlässigbar ist. (…)".

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Inwieweit die GMP-/GDP-Überwachungsbehörden dieser Interpretation folgen, wird zu beobachten sein. Die britische Arzneimittelbehörde hatte zur Nutzung der MKT-Werte ein Question and Answer Dokument publiziert. Die Behörde hatte sich darin gegen eine Nutzung der MKT-Werte ausgesprochen, da sie dazu genutzt werden könnten, schlechte Lagerbedingungen (oder Transportbedingungen) zu kompensieren. Die Berechnung sollte laut MHRA nur dann angewendet werden, wenn in einem seltenen bzw. außergewöhnlichen Fall Temperaturabweichungen ermittelt wurden.

Autor:
Oliver Schmidt
... ist Mitinhaber und Geschäftsführer von CONCEPT HEIDELBERG.

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