Neues aus dem GMP-Umfeld - Deutschland und EU Teil I

    

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Wer glaubt, dass die größten Änderungen und Umbrüche  im GMP-Umfeld durch sind, mag sich täuschen.  Nicht nur bedingt durch die derzeitigen politischen Unwegsamkeiten,  wie z.B. dem Brexit, tut sich einiges.  Auch - und hier muss man sagen "leider" - führen die  Arzneimittelskandale der letzten Zeit zu einigen geplanten  Änderungen. Dies wurde auch deutlich in einem  Live- Webinar, präsentiert von Dr. Bernd Renger am 5.  Dezember 20181. Ihm gebührt auch der Dank für den  Großteil der Informationen in diesem Artikel.

Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung

Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 14. November  2018 einen Entwurf eines Gesetzes für mehr  Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) vorgelegt.  Änderungen gibt es u.a. in Bezug auf Rückrufe, Inspektionen  und Sicherheitsmerkmale, mit erheblichen  Auswirkungen auf Verantwortungsabgrenzungen zwischen  den verschiedenen Behörden. 

Grund der Gesetzesinitiative

Die geplanten Änderungen sollen es u.a. ermöglichen,  bei Problemen besser und entschlossener zu reagieren  oder diese gar zu verhindern. Als mögliche Treiber sind  hier folgende Fälle zu nennen: 
  • Lunapharm: Ein Groß- und  Parallelhändler soll von einer  griechischen Apotheke teure  Krebsarzneimittel bezogen  haben, die wahrscheinlich in  griechischen Krankenhäusern  gestohlen wurden. Die Einhaltung  von GDP-Grundsätzen  beim Transport sowie der  Lagerung war hier nicht sichergestellt.
  • Valsartan: Mehrere Arzneimittel,  die den blutdrucksenkenden  Wirkstoff Valsartan enthalten,  wurden seit Anfang Juli  von den Aufsichtsbehörden  zurückgerufen. Grund war eine  produktionsbedingte Verunreinigung  durch wahrscheinlich  krebserregende Stoff e (N-Nitrosodimethylamin  Nitrosodimethylamin  und N-Nitrosodiethylamin) bei  einem chinesischen Zulieferer. (siehe auch folgenden  Beitrag)
  • Fall Bottrop: Bis 2016 wurden in Bottrop durch einen  Apotheker Zytostatika-Präparate vorsätzlich falsch  deklariert bzw. mit zu wenig Wirkstoff hergestellt und  abgegeben.
  • Fall Brüggen-Bracht: 2016 kam es in der Praxis eines  Heilpraktikers in Brüggen-Bracht zu drei Todesfällen  bei Krebspatienten. Als mögliche Todesursache wird  die Infusion eines Arzneimittels diskutiert, die der  Heilpraktiker selbst hergestellt hatte.

Tatsächlich lassen sich einige tiefgreifende Änderungen aus diesen Fällen ableiten:
Bei möglichen Versorgungsmängeln soll durch eine  Stärkung der zuständigen Behörden ein zeitnahes und  länderübergreifendes Vorgehen sichergestellt werden.  Die Krankenkassen wiederum sollen einen Anspruch  auf Regress gegenüber dem Hersteller erhalten, wenn  es Rückrufe z.B. wegen Produktmängeln gibt. Aber  auch die Kassen sollen in Mitverantwortung gezogen  werden. Beim Abschluss von Rabattverträgen soll darauf  geachtet werden, dass eine unterbrechungsfreie  Lieferfähigkeit gesichert ist.

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Zusätzlich erhalten die Bundesoberbehörden  eine erweiterte  Rückrufkompetenz bei Qualitätsmängeln,  negativem Nutzen-Risiko-  Verhältnis oder beim Vorliegen  des Verdachts einer Arzneimittelfälschung  und stärkere Befugnisse  bei der Arzneimittelüberwachung.  Hierzu zählen z.B. Einsichtnahme  in Unterlagen zu eingesetzten  Wirkstoff en und anderen Ausgangsstoff  en. Die Inspektorate der  Länder sollen zukünftig die Bundesoberbehörden  über geplante  Inspektionen bei Herstellern von  Arzneimitteln und Wirkstoff en in  Drittstaaten informieren. Die Bundesoberbehörden  können dann an  diesen Inspektionen teilnehmen.  Inwieweit sich dies alles auch aufgrund  der angespannten Personalsituation in den Behörden umsetzen lässt, bleibt abzuwarten.  Auch wird es interessant sein, wie sich der  Bundesrat hierzu äußert.

Sicherheitsmerkmale: Obwohl die Securpharm-Regeln keine Sanktionen oder Bußgelder vorsehen, sollen Verstöße  von Herstellern, Großhändlern und Apothekern gegen die neuen Regeln mit Bußgeldern belegt werden. So könnte es Bußgelder z.B. geben bei einer verspäteten  Meldung von möglichen Manipulationen.

Auf Apothekenebene wird die Versorgung mit Zytostatika neu geordnet. Die Herstellung von Krebsarzneimitteln  soll mit einem festen Arbeitspreis von 110 Euro vergütet  werden. Die Apotheker erhalten dann von den  Krankenkassen nur noch den tatsächlichen Einkaufspreis.  Die Preisverhandlungen mit der pharmazeutischen  Industrie übernehmen die Krankenkassen direkt.  Regelbeispiele für Fälle, in denen unangemeldete Inspektionen  durchzuführen sind, werden klarer definiert.

Und aus dem Fall Brüggen-Bracht resultiert, dass die  Herstellung verschreibungspflichtiger Arzneimittel  durch Angehörige nichtärztlicher Heilberufe (insbesondere Heilpraktiker) erlaubnispflichtig wird.

Neben dem Arzneimittelgesetz AMG werden im Zuge  des Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung  (GSAV) noch die folgenden Gesetze angepasst:

  • Arzneimittel-Sachverständigenverordnung
  • Arzneimittelfarbstoff verordnung
  • Transfusionsgesetz
  • Transfusionsgesetz-Meldeverordnung
  • Betäubungsmittelgesetz
  • Grundstoff überwachungsgesetz
  • Pflegeberufegesetz
  • Medizinproduktegesetz
  • das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)
  • Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung
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Hier wird es noch ein paar Änderungen  mit geringer GMP-Relevanz  geben, wie z.B.:

  • Biosimilars sollen schneller in  die Versorgung kommen
  • Es wird eine gesetzliche Grundlage  geschaffen, um die Herstellung  von Frischzellen zur  Anwendung am Menschen zu  verbieten 
  • Die notwendigen Regelungen  für die Verwendung des elektronischen  Rezeptes werden  geschaffen

Kleine Randnotiz: Gesundheitsminister  Jens Spahn (CDU) hat  sein Gesetz für mehr Sicherheit in  der Arzneimittelversorgung (GSAV) auch auf YouTube vorgestellt2.

Änderungen in AMWHV und AM-HandelsV

Im Juli 2018 gab es Änderungen in der Arzneimittel- und  Wirkstoffherstellungsverordnung (AMWHV) und der  Arzneimittelhandelsverordnung (AM-HandelsV). Diese  wurden im Bundesgesetzblatt Nr. 24 vom 12. Juli 2018  veröffentlicht.  In der AMWHV gibt es hauptsächlich redaktionelle Änderungen.  So heißt der bislang benannte EG-GMP Leitfaden  nun EU-GMP Leitfaden (§§1, 2 und 36). Dies ist  eine Anpassung an die in der EU bereits seit langem  verwendete Bezeichnung "EU Guidelines for Good Manufacturing  Practice for Medicinal Products for Human and Veterinary Use". 

Die bei Inverkehrbringen und Einfuhr beizufügenden  Unterlagen und erforderlichen Angaben können nun  auch elektronisch übermittelt werden. Hierzu wurden  §17 Absatz 6 entsprechende Sätze angefügt.

Wichtig! Es wurde klargestellt, dass, wenn eine ausschließliche  Freigabe nach §25 stattfindet, eine zusätzliche  Kennzeichnung, wie in §24 Absatz 3 Satz 1 beschrieben  (Name oder die Firma und die Anschrift  dieses Betriebs sowie die neue Chargenbezeichnung),  nicht erforderlich ist. Hierzu wurde §25 Absatz 4 ergänzt.

In der AM-HandelsV gibt es neben redaktionellen Änderungen  folgende Aktualisierungen:  In §5 "Lagerung" werden in Absatz 3 zu gefälschten  Arzneimitteln zwei Sätze um mögliche Verdachtsfälle  ergänzt. Nun muss bereits bei Verdacht auf eine Arzneimittelfälschung  dieses getrennt gelagert und die Behörde  informiert werden.

In §6 "Auslieferung" wurden Ergänzungen zur Überprüfung  der Sicherheitsmerkmale ergänzt. Hier wird nun  geregelt, wann ein Großhändler zukünftig das individuelle  Erkennungsmerkmal eines  Arzneimittels deaktivieren muss.  Laut Satz 2 des gleichen Paragraphen  ist nun eine elektronische  Übermittlung von Unterlagen zulässig.

Die Änderungen der AMWH sind  direkt in Kraft getreten. Einige Änderungen  der AM-HandelsV treten  dagegen erst im Februar 2019  in Kraft.

In der nächsten Ausgabe des  GMP Journals:  Neues rund um das MRA zwischen  der EU und der FDA, das FDA Quality  Metrics Program und um die  Klassifzierung von GMP-Mängeln.

 

Autor:
Wolfgang Schmitt
... wechselte 2006 zu  CONCEPT  HEIDELBERG und ist  seither Fachbereichsleiter  für die Themen  Qualitätssicherung,  GMP und GDP.

 

Fußnoten:
1 Eine Aufzeichnung dieses sowie weiterer Webinare finden Sie unter www.gmp-navigator.com/nav_webvid_liste.html.
2 Siehe dazu https://www.youtube.com/watch?v=W17xGmd0Ogw

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