GDP für Wirkstoffe

    

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Die neue "Guidance on interpretation and implementation" der ECA Foundation und der Pharmaceutical Quality Group of the Chartered Quality Institute

Einleitung

Arzneimittel unterliegen bei Lagerung und Transport besonderen Bestimmungen. Unter guter Vertriebspraxis (Good Distribution Practice, GDP) versteht man den Teil der Qualitätssicherung, mit dessen Hilfe gewährleistet wird, dass die Qualität von Arzneimitteln während sämtlicher Etappen der Lieferkette erhalten bleibt. Das Thema GDP betrifft also alle Partner in der Vertriebskette.

In der Einleitung zu den "Leitlinien vom 5. November 2013 für die gute Vertriebspraxis von Humanarzneimitteln (2013/C 343/01)" heißt es, dass durch die Einhaltung dieser Leitlinien "eine Kontrolle der Vertriebskette sichergestellt und somit die Qualität und Unversehrtheit von Arzneimitteln aufrechterhalten" wird.

GDP ist jedoch nicht auf Arzneimittel beschränkt. Vielmehr beginnt GDP schon früher, nämlich beim Transport der für die Herstellung verwendeten Wirkstoffe (Active Pharmaceutical Ingredient, API). Seit September 2015 gelten die "Leitlinien vom 19. März 2015 zu den Grundsätzen der guten Vertriebspraxis für Wirkstoffe von Humanarzneimitteln (2015/C 95/01)". Darin werden Anforderungen an die Lagerung und den Transport von Wirkstoffen definiert, die von Wirkstoffherstellern, Händlern und Pharmaunternehmen umzusetzen sind. Ein zentrales Anliegen, das die EU Kommission zur Veröffentlichung bewogen hat, war der Kampf gegen gefälschte Arzneimittel und Wirkstoffe. Durch diese Leitlinien soll eine umfassende und lückenlose Kontrolle der Lieferkette sichergestellt werden.

Im Juni 2020 wurde die "Good Distribution for Active Substances Guidance on interpretation and implementation" als gemeinsame Publikation der ECA Foundation und der Pharmaceutical Quality Group (PQG) des Chartered Quality Institute veröffentlicht. Die Monographie basiert auf dem Text der EU GDP-Leitlinien für Wirkstoffe von Humanarzneimitteln, ist aber grundsätzlich für alle Bereiche des Vertriebsnetzes weltweit anwendbar.

Guidelines und ergänzende Dokumente

Schon vor der Veröffentlichung der EU GDP-Leitlinien wurden Guidelines und ergänzende Dokumente veröffentlicht, die Empfehlungen zur Distribution von Wirkstoffen enthielten.

Bereits im Jahr 2003 erschien die WHO Guideline zu "Good Trade and Distribution Practices for Pharmaceutical Starting Materials", die zuletzt 2016 in einer neuen Version publiziert wurde. Dieser WHO-Leitfaden enthält allgemeine Grundsätze zur Gewährleistung einer guten Praxis in der Lieferkette für pharmazeutische Ausgangsstoffe und ist sowohl für Wirkstoffe als auch für Hilfsstoffe anwendbar. Beschrieben werden die Anforderungen an das Qualitätssystem, die Organisation und das Personal. Weitere Kapitel beschäftigen sich mit den Themen Dokumentation, Lagerhaltung und Transport, Rücknahme und Rückruf.

Auch von anderen Organisationen wurden in den vergangenen Jahren Guidelines und ergänzende Dokumente veröffentlicht, die sich mit dem Thema GDP für Wirkstoffe befassen. In diesem Zusammenhang sind zu nennen:

  • APIC: GDP for APIs "How to do" Document,
  • IPEC Guideline: Good Distribution Practices Guide for Pharmaceutical Excipients,
  • PIC/S Expert Circle on APIs: Questions & Answers document regarding Distribution Activities for Active Pharmaceutical Ingredients (APIs) (PS INF 20 2011),
  • PIC/S: Guideline on the Principles of Good Distribution Practice of Active Substances for Medicinal Products for Human Use (PI 047-1).
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EU GDP-Leitlinien

Die "Leitlinien vom 19. März 2015 zu den Grundsätzen der guten Vertriebspraxis für Wirkstoffe von Humanarzneimitteln (2015/C 95/01)" gliedern sich in eine Einleitung, acht Kapitel und einen Anhang:

  • Einleitung: In der Einleitung wird darauf hingewiesen, dass der Text auf denselben Grundsätzen beruht, der auch den Leitlinien vom 5. November 2013 für die gute Vertriebspraxis von Humanarzneimitteln zugrunde liegt. Die Regelungen sollen als eigenständige Anleitung für eine gute Vertriebspraxis dienen und richten sich an Importeure und Vertreiber von Wirkstoffen für Humanarzneimittel. Sie ergänzen die Bestimmungen über den Vertrieb in den Eudra- Lex-Leitlinien (Band 4, Teil II) und gelten ebenfalls für Vertreiber, die selbst hergestellte Wirkstoffe vertreiben.
  • Kapitel 1 - Anwendungsbereich: Hier wird zunächst klar gestellt, dass die Leitlinien "für den Vertrieb von Wirkstoffen im Sinne des Artikels 1 Buchstabe 3a der Richtlinie 2001/83/ EG, die für Humanarzneimittel bestimmt sind" gelten. Ein Wirkstoff im Sinne der Leitlinie ist "jeder Stoff oder jedes Gemisch von Stoffen, der bzw. das bei der Herstellung eines Arzneimittels verwendet werden soll und im Fall der Verwendung bei seiner Herstellung zu einem Wirkstoff dieses Arzneimittels wird, das eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung ausüben soll, um physiologische Funktionen wiederherzustellen, zu korrigieren oder zu beeinflussen, oder eine medizinische Diagnose erstellen soll." Weiterhin wird festgelegt, dass der "Vertrieb von Wirkstoffen jede Tätigkeit, die in der Beschaffung, der Einfuhr, der Lagerung, der Lieferung oder der Ausfuhr von Arzneimitteln besteht, mit Ausnahme der Vermittlung" umfasst.
  • Kapitel 2 - Qualitätssystem: Die diesbezüglichen Forderungen sind recht umfangreich. So müssen die Distributoren beispielsweise im Rahmen ihres Qualitätssicherungssystems ein komplettes Abweichungsmanagement mit einem auf Risikoanalysen beruhenden CAPA-System sowie ein Änderungsmanagementsystem betreiben.
  • Kapitel 3 - Personal: Hier wird u. a. gefordert, dass das Personal gemäß einem schriftlich festgelegten Schulungsprogramm geschult und danach kontinuierlich weitergebildet werden soll.
  • Kapitel 4 - Dokumentation: Dieses Kapitel unterteilt sich in allgemeine Anforderungen an die Dokumentation sowie detaillierten Regelungen zu "Verfahren" und "Aufzeichnungen". Es müssen alle Vertriebstätigkeiten, die die Qualität der Wirkstoffe beeinflussen, schriftlich festgehalten werden. Für eine lückenlose Nachvollziehbarkeit der Lieferkette müssen Aufzeichnungen über jeden Ein- und Verkauf geführt werden.
  • Kapitel 5 - Räumlichkeiten und Ausrüstung: Hier wird festgelegt, dass die Räumlichkeiten und Ausrüstung für die ordnungsgemäße Lagerung, einen ordnungsgemäßen Schutz vor Kontamination sowie einen ordnungsgemäßen Vertrieb von Wirkstoffen geeignet sein müssen.
  • Kapitel 6 - Vorgänge: Dieses Kapitel unterteilt sich in "Bestellungen", "Entgegennahme", "Lagerung", "Lieferung an Kunden" sowie "Weitergabe von Informationen". Von besonderer Bedeutung ist hier, dass Wirkstoffe stets unter den vom Hersteller angegebenen Bedingungen gelagert bzw. transportiert werden sollen, damit ihre Qualität nicht beeinträchtigt wird. Wo notwendig müssen diese Vorgänge unter kontrollierter Temperatur oder Feuchtigkeit erfolgen.
  • Kapitel 7 - Rückgaben, Beschwerden und Rückrufe: Hier sind die jeweiligen Vorgehensweisen bei Rückgaben, Beschwerden und Rückrufen bis ins Einzelne geregelt. Dies beinhaltet insbesondere konkrete Vorgaben zur Dokumentation sowie die Forderung, dass diese Vorgänge nur durch angemessen geschultes Personal ausgeführt werden dürfen.
  • Kapitel 8 - Selbstinspektionen: Die Vertreiber sollten Selbstinspektionen gemäß einem genehmigten Zeitplan durchführen und Aufzeichnungen darüber anfertigen.
  • Anhang: Der Anhang enthält ein ausführliches Glossar der in den Leitlinien verwendeten Begriffe.
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Die "Good Distribution for Active Substances Guidance on interpretation and implementation"

Die EU GDP-Leitlinien und die daraus resultierenden Anforderungen sind insgesamt recht umfassend und detailliert und die involvierten Partner müssen sich dementsprechend einigen Herausforderungen stellen. Zwar richten sich die Leitlinien primär an Großhändler und Hersteller, sie sind aber grundsätzlich für alle in der Lieferkette involvierten Dienstleister (z. B. Lager, Transport- und Vertriebsunternehmen) von Bedeutung. Es ist nicht verwunderlich, dass es angesichts der relativ komplexen Regelungen immer wieder Unklarheiten gibt. Nicht selten stellt sich die Frage, wie genau die einzelnen Anforderungen in der betrieblichen Praxis umzusetzen sind.

Vor diesem Hintergrund wurde im Jahr 2018 von der ECA Foundation zusammen mit der Pharmaceutical Quality Group (PQG) des Chartered Quality Institute ein Leitfaden zur Auslegung und Durchführung ("Good Distribution Practice Guidance on Interpretation and Implementation") veröffentlicht. Die Kapitel sind um die Struktur und den Text der EU GDP-Leitlinien von 2013 herum aufgebaut. Das Dokument resultiert aus einem gemeinsamen Projekt der PQG und der ECA Foundation mit ihrer European GDP Association, in dessen Rahmen zunächst einzelne Kapitel zur Interpretation der EU GDP-Leitlinien erstellt wurden.

Im Juni 2020 wurde nun mit der "Good Distribution for Active Substances Guidance on interpretation and implementation" ein weiteres Dokument publiziert, das sich gezielt mit GDP für Wirkstoffe beschäftigt und den Unternehmen Hilfestellungen und konkrete Handlungsempfehlungen bei der Umsetzung der Anforderungen geben soll.

Der Aufbau des Dokuments orientiert sich am Text der "Guidelines of 19 March 2015 on principles of Good Distribution Practice of active substances for medicinal products for human use (2015/C 95/01)". Die einzelnen Kapitel und Unterkapitel werden jeweils detailliert kommentiert. Dabei werden Ausführungen zum jeweiligen Zweck bzw. der Rationale hinter den einzelnen Regelungen gemacht. Zudem werden Vorteile und Risiken, die mit der betreffenden Regelung verbunden sind, aufgezeigt. Außerdem wird detailliert beschrieben, wie sich die Forderungen konkret in der betrieblichen Praxis umsetzen lassen. Zum besseren Verständnis ist jeweils der Originaltext der Leitlinie farblich abgesetzt abgedruckt. Ergänzt werden die Ausführungen durch einige Diagrammen und Fließschemata sowie durch Referenzen zu anderen Richtlinien und Guidelines.

Das Werk kann als Buch im DIN A 5-Format über die Website www.pqg.org erworben werden. Für Mitglieder der European GDP Association ist es als interaktives PDF-Dokument unter www.good-distribution-practice-group.org im Mitgliederbereich abrufbar.

 

Autor:
Dr. Markus Funk
... ist seit Oktober 2019 als Fachbereichsleiter bei CONCEPT HEIDELBERG tätig und dort für die Themen GDP und Analytik zuständig.

 

Quellen:
Leitlinien vom 5. November 2013 für die gute Vertriebspraxis von Humanarzneimitteln (2013/C 343/01).
Leitlinien vom 19. März 2015 zu den Grundsätzen der guten Vertriebspraxis für Wirkstoffe von Humanarzneimitteln (2015/C 95/01).
Guidelines of 19 March 2015 on principles of Good Distribution Practice of active substances for medicinal products for human use (2015/C 95/01).
WHO Technical Report Series, No. 917, 2003: Good trade and distribution practices for pharmaceutical starting materials.
WHO Technical Report Series No. 996, 2016: Good trade and distribution practices for pharmaceutical starting materials.
APIC: Good Distribution Practices for Active Pharmaceutical Ingredients "How to do" Document.
PIC/S Expert Circle on APIs: Questions & Answers document regarding Distribution Activities for Active Pharmaceutical Ingredients (APIs) (PS INF 20 2011).
ECA Foundation/The Pharmaceutical Quality Group of the Chartered Quality Institute: Pharmaceutical Quality Group Monograph No. 13 - Good Distribution for Active Substances Guidance on interpretation and implementation.

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