Das GMP Update 2023/2024

    

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Auch im Jahr 2023 hat sich wieder einiges getan im GMP-Umfeld. Im nachfolgenden Artikel finden Sie zusammengefasst ein paar ausgewählte Highlights. Änderungen im Bereich der klinischen Prüfpräparate finden Sie in der nächsten Ausgabe.

Deutschland

Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG)

Durch das Gesetz gab es auch Änderungen im Arzneimittelgesetz. Durch das "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln" (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, ALBVVG) gibt es Änderungen in einigen bestehenden Gesetzen und Verordnungen, u. a. dem AMG:

Beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wird ein Beirat für Lieferengpässe eingerichtet: "Der Beirat entwickelt insbesondere Kriterien für die Einrichtung eines Frühwarnsystems zur Erkennung von drohenden versorgungsrelevanten Lieferengpässen bei Arzneimitteln. Das Frühwarnsystem wird beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte eingerichtet."

Das BfArM soll dann die gemeldeten Lieferengpässe und eine "aktuelle Liste der Lieferengpässe bei Arzneimitteln mit versorgungrelevanten und versorgungskritischen Wirkstoffen" auf seiner Internetseite veröffentlichen.

Am 5. April 2023 wurde der Regierungsentwurf des Gesetzes verabschiedet und ging in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren. Nach Annahme durch den Bundesrat trat das Gesetz am 27. Juli weitestgehend in Kraft1. Einige der Neuerungen wie z.B. zu Austauschregelungen und erhöhten Bevorratungspflichten in Apotheken traten bzw. treten erst später in Kraft.

Bundeskabinett beschließt Cannabisgesetz

Das Bundeskabinett hat am 16. August 2023 den Entwurf eines "Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften" (CanG) beschlossen. Im vorgelegten Referentenentwurf des BMG waren noch zwei neue Gesetze vorgesehen, das Cannabisanbaugesetz - CanAnbauG in Artikel 1 und das Gesetz zur Versorgung mit Cannabis zu medizinischen und medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken (Medizinal-Cannabisgesetz - MedCanG) in Artikel 2.

Im Vergleich zum Referentenentwurf war in dem beschlossenen Gesetzentwurf das Cannabisanbaugesetz (CanAnbG) nicht mehr enthalten (es soll in ein eigenes Gesetz überführt werden). Dafür wurde ein Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (KCanG) ergänzt. Medizinisches Cannabis bleibt weiterhin verschreibungspflichtig.

Die wesentlichen Regelungen und der Stand der Umsetzung können den Pressemitteilungen des BMG entnommen werden.

ZLG: Neues Aide Memoire zum Thema Reinigungsvalidierung

Die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten (ZLG) hat im Zuge der Revisionen um den Anhang 15 zu den EU-GMP Leitlinien ein komplett neues Aide Memoire zum Thema Reinigungsvalidierung veröffentlicht. Das Dokument ist sehr umfangreich und umfasst 50 DIN A4-Seiten und beschreibt die Anforderungen sehr detailliert.

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Auf Grund der Komplexität hat Concept Heidelberg eine Detailanalyse in zwei Teilen veröffentlicht2.

ZLG: Inspektoren Aide Memoire Qualifizierung/Validierung überarbeitet

Mit Revision des Anhang 15 zum EU-GMP Leitfaden wurde auch eine Revision des Aide Memoires notwendig. Mit Veröffentlichung des Aide Memoires zur Prozessvalidierung zeigte sich, dass die ZLG das allumfassende Aide Memoire modular in Einzelthemen aufteilen möchte. Konsequenterweise wurden nun dieses Dokument deutlich "verschlankt" und umfasst mit 20 Seiten (vorher 52 Seiten) nur noch die Grundlagen - und Qualifizierungsanforderungen. Der Titel lautet "Qualifizierung und Validierung - allgemeine Grundlagen", obwohl auch Qualifizierungsanforderungen beschrieben sind. Eine Übersicht über die Änderungen finden Sie unserer News.

Europa

Überarbeitung des EU-Arzneimittelrechts

Die Europäische Kommission am 26. April 2023 den Vorschlag für die Überarbeitung des EU-Arzneimittelrechts vorgelegt. Die Änderungen sollen in einer Richtlinie und einer Verordnung geregelt werden3.

Konkret ersetzt werden sollen hierbei die Richtlinie 2001/83 (Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. November 2001 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel) und die Richtline 2009/35/EC. Der Vorschlag zur neuen Verordnung 726/2004 (Zulassung von Arzneimitteln und Errichtung der Europäischen Arzneimittel-Agentur) soll die Verordnung 141/2000 für Orphan Drugs sowie die Verordnung 1901/2006 für Kinderarzneimittel ersetzen, bringt aber auch eine Reihe neuer und angepasster Regelungen.

Der Vorschlag der Europäischen Kommission hat das Ziel, das EU-Arzneimittelrecht agiler, flexibler und anpassungsfähiger an die Bedürfnisse von Patienten und Unternehmen in der EU zu machen.

Zu den Schlüsselelementen des Vorschlags gehören die Schaffung eines Binnenmarktes für Arzneimittel, die Verringerung des Verwaltungsaufwands, die Förderung von Innovation und Wettbewerbsfähigkeit, die Behebung von Arzneimittelknappheit, die Gewährleistung der ökologischen Nachhaltigkeit und die Bekämpfung der Antibiotikaresistenz. In der Reform wird ein auch ein Mindestzeitraum von acht Jahren für den regulatorischen Schutz innovativer Arzneimittel vorgeschlagen, der auf der Grundlage bestimmter Kriterien verlängert werden kann. Darüber hinaus möchte die Kommission den Kampf gegen Antibiotikaresistenzen (AMR) verstärken.

Geplante Änderungen mit GMP-Relevanz:
Eine wichtige Änderung mit GMP-Relevanz sind angepassten Voraussetzungen für die Qualifizierung einer sachkundigen Person (Qualified Person; QP), die bislang Artikel 48 der Richtlinie 2001/83/EU geregelt werden. Diese befinden sich nun in einem Anhang der Richtlinie 2023/132 (Anhang III).

Erleichterung in Bezug auf die "Written Confirmation": Mitgliedstaaten können im Rahmen der Gültigkeitsdauer des GMPZertifikats von der Anforderung der "Written Confirmation" absehen (Art. 158 der Richtlinie 2023/132).

Remote-Inspektionen: Erleichterungen für Inspektorate bezüglich Remote-Inspektion sowie bei risikobasierten Ansätzen zur Inspektionshäufigkeit.

Ein weiterer Fokus liegt auf der Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln. Dies soll in der neuen Verordnung geregelt werden (Art. 116 ff). Der Vorschlag enthält hierzu Vorschriften für die Überwachung und das Management von Engpässen und kritischen Engpässen bei Arzneimitteln.

COVID-19-Flexibilitäten im GMP-/GDP-Umfeld beendet

Die EMA, die Europäische Kommission (EC) und die Leiter der Arzneimittelagenturen (Heads of Medicines Agencies, HMA) haben beschlossen, die außerordentlichen regulatorischen Flexibilitäten für Arzneimittel auslaufen zu lassen, die während der COVID-19-Pandemie eingeführt wurden.4

EU und MHRA verlängern Gültigkeit von GMP- und GDP-Zertifikaten

Die Gültigkeit der GMP- und GDP-Zertifikate wurde bereits bis Ende 2023 verlängert. Die Arbeitsgruppe der GMP/GDP-Inspektoren hat nun beschlossen, die Verlängerung des Gültigkeitsdatums bis 2024 oder bis zum Abschluss der nächsten Vor-Ort-Inspektion fortzusetzen, je nachdem, was zuerst eintritt, es sei denn, in dem Dokument ist etwas anderes vermerkt.5

In der Zwischenzeit werden die zuständigen Behörden eine risikobasierte Überwachung der Standorte durchführen, entweder durch Inspektionen vor Ort oder durch Fernbewertungen, und je nach Ergebnis können sie die GMP- und GDP-Zertifikate weiterhin ausstellen, zurückziehen oder einschränken, je nachdem, was angemessen ist.

Auch die britische MHRA hat beschlossen, die Verlängerung der Gültigkeitsdauer bis 2024 fortzusetzen.6

Remote-Zertifizierung/-bestätigung von Chargen durch die QP

Die EMA hat neue Fragen und Antworten zur Fernzertifizierung/- bestätigung von Chargen (remote Batch Certification/ Conformation) durch die sachkundige Person (Qualified Person, QP) veröffentlicht.

Es werden jedoch keine klaren, einheitlichen Regelungen getroffen, sondern die Entscheidung wird den zuständigen nationalen Behörden überlassen.

Es heißt: "Die QP-Zertifizierung/Bestätigung von Chargen kann zulässig sein, wenn sie von der zuständigen nationalen Behörde, in der sich der Standort befindet, akzeptiert wird. (…) Um festzustellen, welche Anforderungen gelten, sollten sich die Hersteller mit ihrer zuständigen nationalen Behörde beraten."

Wenn die zuständige nationale Behörde dies jedoch akzeptiert, sind Erwartungen definiert und eine Reihe von Punkten sollten hierbei berücksichtigt werden.

Fragen und Antworten zu Kapitel 7 des EU-GMP Leitfadens

Die Europäische Arzneimittel-Agentur EMA hat ihre Fragen und Antworten aktualisiert und erörtert die Vertragskette "Chain of Contracts", ein Konstrukt, bei dem eine oder mehrere Parteien (Standorte/Unternehmen) als Unterzeichner in einer Kette von Verträgen agieren. Damit werden eine oder mehrere getrennte juristische Personen zwischen dem Auftraggeber - z. B. dem Inhaber der Herstellerlaubnis, der für die QP-Zertifizierung verantwortlich ist, und einem Auftragshersteller eingefügt. Die betreffenden GMP-Tätigkeiten werden dabei über eine oder mehrere Ebenen untervergeben.

EMA Reflection Paper zur Nutzung künstlicher Intelligenz (KI) bei Arzneimitteln

Die EMA hat im Juli ein "Reflection Paper" zum Thema künstliche Intelligenz (KI) veröffentlicht (Reflection paper on the use of artificial intelligence in the lifecycle of medicines). Die Kommentierungsfrist lief bis zum 31.12.2023. Wichtig ist, das Dokument im Zusammenhang mit den rechtlichen Anforderungen und den übergreifenden EU-Grundsätzen zu KI, Datenschutz und Arzneimittelregulierungen zu lesen. Ein zentraler Grundsatz ist, dass des in der Verantwortung des Antragsstellers oder des Zulassungsinhabers liegt, sicherzustellen, dass alle verwendeten Algorithmen, Modelle, Datensätze etc. für den Zweck geeignet sind und den ethischen, technischen, wissenschaftlichen und regulatorischen Standards entsprechen.

Neue Leitlinien der EMA zu Arzneimittellieferengpässen

Die EMA hat ein Dokument veröffentlicht mit dem Titel "Good practices to ensure continuity in the supply of human medicines, prevent shortages and reduce their impact"7.

Das Dokument enthält Empfehlungen für Zulassungsinhaber, Großhändler und Hersteller zur Vermeidung von Lieferengpässen bei Humanarzneimitteln und zum Umgang mit diesen Engpässen. Es unterstreicht die Bedeutung proaktiver Maßnahmen und nennt häufige Gründe für Engpässe. Das Dokument dient als Leitfaden und stellt keine abschließende Auslegung rechtlicher Verpflichtungen dar. Es wurde im Rahmen der HMA/EMA-Taskforce für die Verfügbarkeit von zugelassenen Human- und Tierarzneimitteln entwickelt, wobei der Schwerpunkt auf Maßnahmen lag, die von den wichtigsten Beteiligten in der Lieferkette zu ergreifen sind. Erörtert werden die Aufgaben und Zuständigkeiten der verschiedenen Beteiligten, einschließlich der Zulassungsinhaber, der Hersteller, der Großhändler, der zuständigen nationalen Behörden, der EMA, der nationalen Gesundheitsdienstleister, der Angehörigen der Gesundheitsberufe und der Patientenvertretungsgruppen.

"Toolkit" für Lieferengpässe bei Arzneimitteln

Die EMA hat ein so genanntes "MSSG Toolkit on recommendations on tackling shortages of medicinal products" veröffentlicht, ein Leitfaden für die MSSG, der die Ermittlung von Empfehlungen zu kritischen Arzneimittelengpässen erleichtern soll. Die MSSG ist die Exekutiv-Lenkungsgruppe für Arzneimittelknappheit und Arzneimittelsicherheit, die durch die Verordnung (EU) 2022/1231 eingesetzt wurde. Sie hat die Aufgabe, Ratschläge und Empfehlungen für den Umgang mit kritischen Arzneimittelengpässen in der EU zu geben, insbesondere bei größeren Ereignissen oder Notfällen im Bereich der öffentlichen Gesundheit. Die MSSG kann Maßnahmen auf Unionsebene oder für die Mitgliedstaaten, die Zulassungsinhaber und andere Interessengruppen vorschlagen. Die MSSG wird von einer Arbeitsgruppe der zuständigen nationalen Behörden, der SPOC-Arbeitsgruppe für Arzneimittelknappheit (SPOC WP), unterstützt, die Ereignisse, die zu Arzneimittelknappheit führen könnten, überwacht und meldet. Näheres finden Sie hier: MSSG Solidarity Mechanism.

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Strategiepapier der EU-Kommission mit Maßnahmen gegen Arzneimittellieferengpässe

Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket verabschiedet, um Engpässe bei kritischen Arzneimitteln in der EU zu verhindern und zu mildern8. Die im April 2023 angekündigte Reform des Arzneimittelrechts umfasst ein Maßnahmenbündel, das auf eine langfristige Erhöhung der Versorgungssicherheit bzw. Bewältigung von Arzneimittellieferengpässen abzielt. Mit dieser Mitteilung wird die Reform des Arzneimittelrechts ergänzt.

Die wichtigsten geplanten Maßnahmen sind:

  • Einrichtung eines freiwilligen Solidaritätsmechanismus der EU
  • Eine Unionsliste der kritischen Arzneimittel
  • Flexibilität bei der Regulierung
  • EU-Leitlinien für die Beschaffung von Arzneimitteln im Interesse einer höheren Versorgungssicherheit
  • Gemeinsame Beschaffung auf EU-Ebene von Antibiotika und Therapeutika gegen Atemwegsviren

Des Weiteren plant die Kommission die Einrichtung einer Allianz für kritische Arzneimittel ("Critical Medicines Alliance"), die Anfang 2024 ihre Arbeit aufnehmen soll. Diese Allianz wird sich auf eine bestimmte Anzahl kritischer Arzneimittel konzentrieren, bei denen das Risiko von Engpässen am höchsten und die Auswirkungen auf die Gesundheitssysteme am größten sind.

MRA: EU-US Abkommen zur Anerkennung von GMP-Inspektionen bei Tierarzneimitteln

Im Rahmen einer Tagung des EU-USA Handels- und Technologierates (EU-US Trade and Technology Council) haben sich die USA und die EU darauf geeinigt, die Ergebnisse von GMP-Inspektionen für Tierarzneimittel-Hersteller gegenseitig anzuerkennen. Dies bedeutet, dass in der EU hergestellte Tierarzneimittel nun in die USA exportiert und dort vermarktet werden können, ohne dass die EU-Hersteller zuvor seitens einer US-Behörde inspiziert werden müssen, und umgekehrt. Dennoch können sich die Behörden vorbehalten trotz des Abkommens in bestimmten Fällen GMP-Inspektionen durchzuführen.
Weitere Einzelheiten sind auf der Website der EMA zu finden9.

FDA

FDA unterzeichnet MRA mit Schweiz

Die FDA hat ein sog. Mutual Recognition Agreement (MRA)10 über die gegenseitige Anerkennung der Guten Herstellungspraxis für Arzneimittel mit der Schweiz unterzeichnet.

Beide Behörden sind damit in der Lage, GMP-Inspektionen und deren Ergebnisse gegenseitig zu nutzen, um doppelte Inspektionen zu vermeiden. Die FDA hat bereits ein MRA mit der Europäischen Union und eines mit dem Vereinigten Königreich geschlossen. Das MRA mit Swissmedic umfasst dabei nicht nur Humanarzneimittel, sondern auch Tierarzneimittel.

FDA belegt nun auch Regionen mit einem Risikofaktor

Die FDA hat eines ihrer internen Handbücher11 aktualisiert und fügt einen Risikofaktor für Betriebe in Ländern hinzu, in denen es vermehrt zu Verstößen kam ("history of violations") Dies ist nichts anderes als ein Risikofaktor für eine Region oder ein ganzes Land. Bislang wurden hier hauptsächlich individuelle Kriterien herangezogen, wie z. B. die Qualitätshistorie des jeweiligen Standorts, Standorttyp oder die Zeit seit der letzten Inspektion.

ICH

ICH Q9 Qualitätsrisikomanagement als Revision 1 veröffentlicht

Im Januar 2023 hatte die Revision der Leitlinie12 Stufe 4 erreicht und ging in die Umsetzung. Ein Konzept-Dokument13 gab 2020 die Richtung der Änderungen vor.

Bei der Konzeptionierung wurden vier Bereiche ermittelt, in denen die derzeitige Anwendung von QRM verbessert werden kann:

  • Ein hohes Maß an Subjektivität bei den Risikobewertungen und den Ergebnissen des QRM
  • Unzureichendes Management von Liefer- und Produktverfügbarkeitsrisiken
  • Mangelndes Verständnis darüber, was bei der QRM-Arbeit eine Formalität darstellt
  • Mangelnde Klarheit über risikobasierte Entscheidungsfindung

Die nun publizierte Revision enthält Leitlinien zu jedem dieser vier Bereiche.

Eine detailliert Analyse finden Sie hier: Neue ICH Q9-Revision zum Qualitätsrisikomanagement wird gültig: Detaillierte Analyse (auf gmp-navigator.com).

Auch von der ICH selbst kam ein Foliensatz14, der einen Einblick in die Überarbeitung gibt. Auf 29 Folien beschreibt der Foliensatz den Hintergrund der überarbeiteten Leitlinie, ihre Ziele bis hin zu ihrer Implementierung.

Zusätzlich wurde auch ein ICH Q9 Schulungspaket entwickelt und dann auf der ICH Webseite verfügbar gemacht15.

Finale Versionen der Q2(R2) und Q14 Guidelines verabschiedet

Am 31. Oktober und 01. November 2023 fand ein ICH Assembly Meeting in Prag statt. Im Rahmen dieser Tagung wurden die finalen Texte der ICH Guidelines Q2(R2) "Validation of Analytical Procedures" und Q14 "Analytical Procedure Development" angenommen, nachdem die Entwürfe vom März 2022 jeweils ca. 3000 Kommentare erhalten hatten.

ICH Q2(R2) beschreibt die Aspekte, die bei der Validierung von Analyseverfahren im Rahmen von Zulassungsanträgen zu berücksichtigen sind, sowie die für die Validierung verschiedener analytischer Methoden notwendigen Parameter. Der Anwendungsbereich der Überarbeitung von ICH Q2(R1) umfasst auch Prinzipien der Validierung, die sich auf die analytische Verwendung von spektroskopischen oder spektrometrischen Daten (z. B. NIR, Raman, NMR oder MS) beziehen.

ICH Q14 befasst sich mit den wissenschaftlichen Grundlagen für die Entwicklung, das Änderungsmanagement und die Einreichungsanforderungen von Analyseverfahren. Die neue Leitlinie soll die Kommunikation zwischen Industrie und Aufsichtsbehörden verbessern und eine effizientere, wissenschaftlich fundierte und risikobasierte Zulassung sowie das Änderungsmanagement von Analyseverfahren nach der Zulassung erleichtern.

Weitere Informationen zu den beiden Guidelines finden Sie auch auf der ICH Website.

PIC/S

Jahresbericht

Im August hat die PIC/S einen Jahresbericht über das Jahr 2022 veröffentlicht. Der Bericht ist mit 46 Seiten relativ umfangreich und enthält zwei Anhänge. Eine Zusammenfassung des Berichts finden Sie auf unserer GMP-News Seite.

EDQM

Neues Prozedere bei CEPs

Das EDQM (European Directorate for the Quality of Medicines & HealthCare) hat zum Ende des Jahres 2022 das Dokument "Management of CEP guidelines and operational documents for the CEP procedure" verabschiedet und Anfang 2023 auf seiner Webseite veröffentlicht. Hierin wird der neue Prozess bezüglich der Ausarbeitung unterstützender Dokumentation rund um das Thema "CEPs" (Certificate of Suitability of Monographs of the European Pharmacopoeia) erläutert. Der Schwerpunkt liegt hierin auf drei Dokumentenarten16:

  • Richtlinien für das CEP-Prozedere
  • Vorgabedokumente
  • Administrative Dokumente und Arbeitsanweisungen

Besonders hervorzuheben ist wohl, dass nun ein Reviewprozedere, welches öffentlich oder auch nur für eine bestimmte Zielgruppe sein kann, eingeführt wurde. Dies soll dazu beitragen, die Transparenz der Prozesse zu erhöhen, Aktualisierungen und Änderungen zeitnah zu kommunizieren und anzukündigen sowie eine Möglichkeit zur Kommentierung zu geben.

U.K./ Brexit

"Windsor-Rahmen": ein neues Nordirland-Abkommen

Die Europäische Kommission und die Regierung des Vereinigten Königreichs (United Kingdom; UK) haben Anfang des Jahres eine Einigung über Sonderregelungen für Nordirland erzielt (der sogenannte "Windsor-Rahmen")17. Teil ist auch eine mögliche Lösung für Arzneimittel. Diesbezüglich wurde die "Verordnung (EU) 2023/1182 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2023 mit besonderen Vorschriften für Humanarzneimittel, die in Nordirland in Verkehr gebracht werden sollen und zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG " im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Hier sind einige wichtige Aspekte:

  • In der EU zentral zugelassene Arzneimittel (CAPs) können nicht mehr automatisch auch in Nordirland in Verkehr gebracht zu werden. Es wird eine Marktzulassung der MHRA erforderlich sein.
  • Die MHRA kann die Einfuhr von Arzneimitteln aus Großbritannien nach Nordirland durch Inhaber einer Großhandelserlaubnis (auch ohne entsprechende Herstellungserlaubnis) gestatten.
  • Eine Überprüfung durch den Großhändler ist nicht mehr erforderlich: "Inhaber einer Großhandelserlaubnis sind nicht verpflichtet, Arzneimittel nach Artikel 1 Absatz 1 der vorliegenden Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 1 Buchstabe ca der Richtlinie 2001/83/EG zu überprüfen".
  • Die Anforderungen der EU-Richtlinie über gefälschte Arzneimittel (Falsified Medicines Directive, FMD) und der zugehörigen Delegierten Verordnung (EU) 2016/161 in Bezug auf Sicherheitsmerkmale für Arzneimittel werden für Nordirland aufgehoben. Das bedeutet, dass Packungen, die in Nordirland in Verkehr gebracht werden, nicht mehr mit EU-Sicherheitsmerkmalen auf der Sekundärverpackung versehen werden dürfen (Merkmale müssen vollständig entfernt oder abgedeckt werden). Siehe auch das entsprechende MHRA-Dokument.
  • Auf der Verpackung aller in Nordirland in Verkehr gebrachten Arzneimittel muss deutlich der Hinweis "UK only" stehen.

Schweiz

Swissmedic führt eigene GMDP Datenbank ein

Die Schweizer Arzneimittelbehörde Swissmedic wird analog zu der EudraGMDP Datenbank der EMA (European Medicines Agency) eine SwissGMDP Datenbank in Betrieb nehmen, in der die GMP- bzw. GDP-Zertifikate jeder Firma der Schweiz, die eine gültige Betriebsbewilligung der Swissmedic besitzt, aufgeführt sind18. Diese Zertifikate der SwissGMDP enthalten alle genehmigten Tätigkeiten, d. h. im Unterschied zu der EudraGMDP werden auch die GDP-Tätigkeiten und Schweiz spezifische GMP-Tätigkeiten der Schweizer Firmen in den Zertifikaten aufgeführt. Auf dieser SwissGMDP können alle Firmen, Behörden und Personen sehr einfach den GMP-/GDP- Status einer Firma einsehen.

Dokument zur Interpretation des Annex 1

Oktober hat die Swissmedic ein Dokument zur Interpretation des Annex 1 veröffentlicht, das Anwendern das Verständnis erleichtern soll19. Es referenziert hierbei allerdings auf den überarbeiteten Anhang 1 des PIC/S-GMP-Leitfadens (PE 009) über die Herstellung von sterilen Arzneimitteln (dieser wiederum basiert auf dem revidierten Annex 1 des EU GMP Leitfadens).
Diese technische Interpretation konzentriert sich auf einige der wichtigsten Änderungen der Revision und deckt auch Aspekte ab, die bereits in der vorherigen Version der Leitlinie enthalten waren und die immer wieder Fragen aufgeworfen haben. Diese technische Interpretation soll die allgemeine Meinung der Schweizer Inspektorate zu diesen Themen wiedergeben und als Unterstützung bei der Inspektion der Hersteller von sterilen Arzneimitteln dienen.

Ausblick

Die europäische Arzneimittelagentur EMA hat eine neue Version des "3-year work plan for the Quality domain" für den Zeitraum Januar 2021 - Dezember 2023 veröffentlicht. Erstellt wird der Plan von der GMP/GDP Inspectors Working Group (GMDP IWG) im Rahmen der geplanten Überarbeitung nach zwei Jahren im März 2023. Hierin finden sich auch z. T. erneuerte Zeitrahmen für die Überarbeitung von GMP-Vorgaben. Hier eine Übersicht:

Dokument

Geplante  Änderung

Zeitrahmen
GMP Guide: Chapter 4 (Documentation) endgültige Fassung des geänderten Kapitels in Bezug auf die Datenintegrität

Q1 2026

GMP Guide: Annex 11 (Computerised Systems) endgültige Fassung des geänderten Anhangs in Bezug auf die Datenintegrität

Q1 2026

Guidelines on GMP specific to ATMPS Überprüfung im Hinblick auf den neuen Anhang 1 Herstellung steriler Arzneimittel Produkte

Q4 2024

GMP Guide: Annex 15 Qualification and Validation Überprüfung im Hinblick auf neue Technologien bei Anlagen, Produkten und Prozesse. Auf der Grundlage der LLE-Empfehlungen ist zu prüfen, ob der Geltungsbereich auf APIs erweitert
werden kann.

Q2 2024

GMP Guide: Annex 16 Certification by a Qualified
Person and Batch Release
Anknüpfend an die LLE-Empfehlungen sollte eine Überarbeitung
des Anhangs in Betracht gezogen werden, um zusätzliche Hinweise zur Rückverfolgbarkeit von Chargen zu geben.

Q4 2024

GMP Guide: Annex 4 (Manufacture of Veterinary
Medicinal Products Other Than Immunological Veterinary Medicinal Products)
Überprüfung der Kommentare, die bei der Konsultation der Interessengruppen zum Konzeptpapier eingegangen sind.

Q4 2024

GMP Guide: Annex 5 (Manufacture of Immunological
Veterinary Medicinal Products)

Überprüfung der Kommentare, die bei der Konsultation der Interessengruppen zum Konzeptpapier eingegangen sind.

Q4 2024

GMP Guide: GMP for Novel Veterinary Medicinal Products Übermittlung eines endgültigen Textes an die Europäische
Kommission.

Q4 2023

GMP Guide: GMP for Autogenous Veterinary Vaccines Übermittlung eines endgültigen Textes an die Europäische
Kommission.

Q4 2023

GMP and Marketing Authorisation Holders Überarbeitung des Papiers in Übereinstimmung mit den Empfehlungen der Nitrosamine LLE auch im Hinblick auf eine angemessene Qualitätsvereinbarung mit Herstellern.

Q4 2023

ICH Q13: Continuous Manufacturing Unterstützung der EU-Mitglieder der Expertenarbeitsgruppe
(EWG) bei der Entwicklung der Leitlinie.

Q4 2023

VICH: GMP for API’s for Veterinary Medicines Unterstützung der EU-Mitglieder der Expertenarbeitsgruppe
(EWG) bei der Entwicklung der Leitlinie.

Q4 2023

VICH: Other Q Guidelines for Veterinary Medicines Unterstützung der EU-Mitglieder der Expertenarbeitsgruppe
(EWG) bei künftigen Anpassungen bestehender ICH-Q-Leitlinien
wie Q9/Q10 an Tierarzneimittel

Q4 2023

Implementing Act: GMP for Veterinary Medicinal Products Wissenschaftliche Beratung der Europäischen Kommission zu
GMP-Normen, die in einen Durchführungsrechtsakt zur GMP
für Tierarzneimittel aufgenommen werden sollen.

Q4 2023

Implementing Act: GMP for active substances for Veterinary Medicinal Products Wissenschaftliche Beratung der Europäischen Kommission zu
GMP-Standards, die in einen Durchführungsrechtsakt zur GMP
für Tierarzneimittelwirkstoffe Tierarzneimittel.

Q4 2023

 

Über den Autor:
Wolfgang Schmitt
... wechselte 2006 zu CONCEPT HEIDELBERG und ist seither Fachbereichsleiter für die Themen QMSysteme und Compliance, Arzneimittelrechtliche Verantwortlichkeiten und GMP/Audits.

Fußnoten:
1 https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/197/VO.html
2 https://www.gmp-navigator.com/gmp-news/detailanalyse-zum-neuen-aide-memoire-reinigungsvalidierung-teil-i und
https://www.gmp-navigator.com/gmp-news/detailanalyse-zum-neuen-aide-memoire-reinigungsvalidierung-teil-ii
3 https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/12963-Uberarbeitung-der-allgemeinen-EU-Arzneimittelvorschriften_de
4 https://www.ema.europa.eu/en/news/phasing-out-extraordinary-covid-19-regulatory-flexibilities
5 https://www.ema.europa.eu/en/human-regulatory-overview/research-and-development/compliance-research-and-development/good-manufacturing-practice#ema-inpage-item-10391
6 https://mhrainspectorate.blog.gov.uk/2023/12/11/gmp-gdp-certificates-validity-period-extended/
7 https://www.ema.europa.eu/en/documents/regulatory-procedural-guideline/good-practices-industry-prevention-human-medicinal-product-shortages_en.pdf
8 https://www.gmp-navigator.com/gmp-news/eu-kommission-strategiepapier-mit-massnahmen-gegen-arzneimittellieferengpaesse
9 https://www.ema.europa.eu/en/news/progress-eu-us-mutual-recognition-agreement-inspections-veterinary-medicines
10 https://www.fda.gov/media/164511/download
11 MAPP "Understanding CDER's Risk-Based Site Selection Model" (5014.1 Rev. 1)
12 https://database.ich.org/sites/default/files/ICH_Q9%28R1%29_Guideline_Step4_2023_0126_0.pdf
13 https://database.ich.org/sites/default/files/Q9-R1_Concept%20Paper_2020_1113.pdf
14 https://admin.ich.org/sites/default/files/inline-files/ICHQ9R1_Step_4_Presentation_2023_0314.pdf
15 https://www.ich.org/news/ich-q9r1-quality-risk-management-training-materials-now-available-ich-website
16 https://www.edqm.eu/en/-/management-of-edqm-cep-documents-edqm-introduces-a-consultation-phase
17 Pressemitteilung EU Kommission: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_23_1268
18 https://www.swissmedic.ch/swissmedic/de/home/humanarzneimittel/bewilligungen_zertifikate/betriebsbewilligungen/swissgmdp.html
19 https://www.swissmedic.ch/dam/swissmedic/en/dokumente/bewilligungen/inspektorat/-smi-ti-25e_interpretation_gmp-annex_1_2022.pdf.download.pdf/I-SMI.TI.25e_Interpretation_GMP_Annex1.pdf

 

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